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„und ich gestehe, daß ich gerne hären möchte, wie Ihr dies zu be-weisen gedenkt."
John Effingham säumte nicht, die Sache zu weiterer Erör-terung zu bringen.
„Zuvörderst müßt Ihr von Stand und Namen adsehen," sagteer, „und nur Dinge und Thatsachen in'S Auge fassen. Bei derColonisation von Amerika wurde entweder durch Freibriefe oderorganische Gesetze ein Vertrag geschloffen, vermöge dessen die Ge-biete bestimmte Rechte hatten, während sie ihrerseits dem Königzur Treue verpflichtet waren. Aber in jener Zeit war der englischeMonarch wirklich ein König. Er bediente sich zum Beispiel in derGesetzgebung seines Vetos und übte anderweitig seine Vorrechte,indem er weit mehr Einfluß auf das Parlament, als das Parla-ment auf ihn übte. Bei einem solchen Zustande der Dinge läßtsich wohl denken, daß Länder, die durch ein Meer von einander ge-trennt sind, nach gleichem Maßstabe der Billigkeit beherrscht wer-den können, wenn der gemeinschaftliche Monarch gleiche väterlicheZuneigung gegen alle seine Unterthanen hegt. Vielleicht kann ihndie Entfernung sogar noch sorgsamer für die Interessen derjenigenmachen, welche nicht anwesend sind, um sich selbst zu schützen."
„Ihr behandelt den Fall wenigstens aus einem loyalen Ge-sichtspunkt," versetzte Sir George, als Mr. John Effingham einenAugenblick inne hielt.
„Dies ist eben das Licht, in welchem ich ihn barzusteklenwünsche. Der Umfang der Gewalt, welche das Parlament über dieColonien ansprach, war ein bestrittener Punct; aber ich bin sogargeneigt, einzuräumen, daß dem Parlament alle Gewalt zustehe."
„Wenn Ihr dies lhut, so fürchte ich, daß Ihr auch alle Folge-sätze einräumen müßt," sagte Mr. Effingham.
„Ich glaube nicht. Das Parlament herrschte unter den Stuartsunbedingt — und — wenn Ihr so wollt — auch gesetzlich überdie Colonien; aber die Engländer empörten sich gegen diese Stuarts,