Druckschrift 
3 (1853)
Entstehung
Seite
444
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des, die chm zu Herzen gingen, er hatte sie nie rechtbegriffen und nur immer gedacht, Haldenbrunn undEndringen sollten wieder eins werden. Es war einganz anderes, was Bros! tief betrübte, die Verordnung,daß am Sonntag nicht mehr auf der Straße gesungenwerden durfte, die Einsetzung des Sittcngerichtcs derPfarrgemeinderäthe, wozu man ihn auch wählen wollte,was er aber entschieden ablehnte und vor Allem jenehochweise fürsorgliche Verordnung, daß fortan alleKirchweihen im ganzen Lande auf Einen Sonntagfestgesetzt wurden, so daß aller nachbarliche Besuchabgeschnitten war. Zwar lag Haldenbrunn so an derGrenze, daß man meist badischen Besuch erwartete unddieser kam auch reichlich, da jenseits im glückseligenBelagerungszustände keine Musik gehalten werden durfte,aber man stand doch auch mit Landesangehörigen inVerbindung, und wenn man auch das Verbot umging,daß man doch noch eine stille Feier veranstaltete undder hohen Fürsorge nun eine doppelte Kirchweih ver-dankte, es war und blieb doch mißlich.

Vom Gemeinderath in Haldenbrunn, in dem Brosinoch saß, ging eine Eingabe an die hohe Negierungum Aufhebung der Kirchweihordnung, aber sie gingnur bis in die Amtsstadt und ist dort selig entschlafen.