snchnngsrichter betroffen machte, während die Mitglieder desKriegsgerichts einander verwundert ansahcn.
„Nnn meinetwegen, wenn Ihr die Frage dcßhalb verwerft,weil ihre getreue Beantwortung Euch selber benachtheiligen könnte,so finde ich das durchaus vernünftig'und zweckmäßig: dann müßtIhr aber auch die Folgen wohl in's Auge fassen, die es für Euchselbst haben kann, wenn einmal Eure Sache zurBerathnng kommt."
„Ich verwerfe sie nach allgemeinen Prinzipien," erwiederteJthnel. „Was auch Kapitän Rnle über die Sache gesagt habenmag, falls er nämlich irgend Etwas zur Vertheidignng derselbengesagt hat — falls er also, sage ich, irgend Etwas über dieseSache gesagt hat, so kann es nicht als Zeugniß gelten, weil einBeweis nach dem Hörensagen auf der ganzen Welt gegen dasGesetz ist."
Die Mitglieder sahen den Untersnchnngsrichter an, der denBlick mit geziemendem Ernste erwiederte. Endlich wurde ans denAntrag Sir Fredericks das Sitzungszimmer geleert, um die Sacheim Geheimen zu besprechen.
„Wie ist das, Mr. Untersnchnngsrichter?" fragte Cnffc, sobalddie Küste gesäubert war; „es ist für uns von der äußersten Wich-tigkeit, den jetzigen Standpunkt jenes Luggers zu erfahren. Hal-tet Ihr auch dafür, daß die Frage gegen das Gesetz sei?"
„Ihre Wichtigkeit läßt sie als passend erscheinen, — so glaubeich, Sir; was ihre Gesetzmäßigkeit betrifft, so sehe ich nicht ein,wie der Umstand, daß sie im Laufe der Unterredung zur Sprachekam, Einfluß darauf haben sollte."
„Meint Ihr wirklich?" bemerkte Sir Frederick mit einem Ernst,den man sonst nicht an ihm gewöhnt war. „Gesetzmäßigkeit ist derRuhm der englischen Justiz, und ich müßte es ausnehmend tadeln,wenn wir gegen diesen wesentlichen Punkt verstießen. Was man g e-sagt hat, muß man gehört haben, wenn man's wiederholen soll,und so sieht dieß nicht viel anders aus, denn wie ein Zeugniß vom