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14 (1853) Der Irrwisch oder der Kaper : ein See-Roman
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legen," bemerkte Cuffe ruhig.Der Mann ist auf diesem Schiffewohl bekannt, und sein eigenes Verhör wird höchst wahrscheinlichalsbald stattfinden, so wie das jetzige zu Ende ist."

Der Untersuchungsrichter gab seine Zustimmung, und Jthnelerhielt die Erlaubniß, sich zu entfernen, indem man seine Halsstar-rigkeit mit jener Gleichgültigkeit behandelte, welche der Mächtigedem Schwachen gegenüber in der Regel an den Tag legt.

Gleichwohl war noch immer kein gesetzlicher Beweis zur Über-führung des Gefangenen vorhanden. Niemand zweifelte an seinerSchuld, und es lagen die dringendsten Gründe nur keine un-umstößliche Gewißheit zu dem Verdachte vor, daß er denLugger kommandirte, der vor Kurzem gegen die Boote desselbenSchiffes gefochten hatte, auf welchem jetzt das Kriegsgericht ver-sammelt war. Aber Vermnthungen waren trotz dem Allen keinklarer Beweis, wie das Gesetz ihn forderte, und Caraccioli's nen-liche Hinrichtung hatte so viel zu sprechen gegeben, daß Niemandso leicht ein Verdammnngsmittel ausgesprochen hätte, ohne sichgenügend darüber rechtfertigen zu können. Die Sachen standenin der That höchst bedenklich, und der Gerichtshof ließ das Zimmerabermals zum Zwecke einer Berathung räumen.

In der geheimen Verhandlung, welche jetzt folgte, faßte Cnffe alleeinzelnen Umstände die Art, wie Raonl erkannt worden, nebstder Wahrscheinlichkeit ja sogar moralischen Gewißheit seinerSchuld auf's Neue zusammen. Zn gleicher Zeit mußte er aber auchgestehen, daß er keinen direkten Beweis dafür besitze, ob der Lugger,auf den er Jagd gemacht, überhaupt ein Franzose, und noch weniger,ob er der I'eu-bollet gewesen. Er hatte zwar eine französische Flaggegeführt; doch war auch vorher die englische Flagge bei ihm bemerktworden, und die Proserpina hatte dasselbe gethan. Der Luggerhatte allerdings unter der dreifarbigen Flagge gefochten,was als ein starker Beweis gegen ihn gelten konnte: doch wardie Sache auch hiedurch noch immer nicht erwiesen, denn die