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II. Nachlese
„fabren sich geirret haben, wenn sie geglaubt, sie„hät.en von Gott die weltlichen Gerechtsame, die„sie sich erworben und auf uns gebracht haben.,,Wcnn uns aber gleich Gott nicht zu Richtern be-„stellk hat, so verbeut cr's uns doch wenigstens nicht,»,«s zu seyn. Die weitläuftig« Kompetenz unsrer„Tribunale, und die Rechte, die ihr uns jetzt strei-tig macht, baben wir sie nicht eben so erlangt,„wie alle Rechte aufgckommcn sind, die der Ge-brauch bestätigt, und die Nation gutgeheißen hat?„Eure Väter, unglückliche Schlachtopfer eines bar-barischen Vorurtheils, erwürgten sich, wenn sie„sich Gerechtigkeit verschaffen wollten; daß sie ihr„Blut schonten, und zu besserer Erkcnntniß kämen,„haben wir sie ermahnt, sich unsern friedfertigen„Gerichten zu unterwerfen, die dem Größten unsrer„Könige zum Muster der Seinigen gedient haben.„Glaubet immer, wir sind's zufrieden, daß In-teresse unsre einige Triebfeder gewesen; aber wer„unter euch verdient nicht eben diesen Vorwurf?„Der Besitz ist unter allen Nationen und in„jeder Art von Staatsverfassung in den Augen„der Menschen eine heilige Rechtsbefugniß, und„muß cs seyn, wenn man nicht zu allen Arten„von Ermächtigungen Gelegenheit geben will. Der„Ursprung unsres Rechts fällt in die Zeiten, da„unsre Nation schon Gesetze hatte. Glaubt ihr euch„berechtigt, uns heut des Unsrigen zu berauben,„warum sollte Nicht morgen ein andrer das Eurige„nehmen dürfen? Wir berufen uns auf die Ver-„jährung, ein über die Ruhe der Nationen wachen-„des, der Unsrigen aber desto heiligeres, Gesetz^„da wir Jahrhunderte lang ohne Regeln, ohi»