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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
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Von Religion,

16.

Man spricht von Religions-Uebungen.Natürlich sollte man darunter Handlungen verstehen,da man Religion wirklich übet; solche aber verstehetman nicht. Man meint müßige Vorübungen, dieuns gewöhnen sollen, Religion einmal zu üben,indeß wir jetzt lesen, hören u. f. Heilsame Vor-übungen, wenn sie diesen Zweck erreichen! Erreichensie ihn nicht, sind cs gar Uebungen, die von wahrerGewissenhaftigkeit gerade abführen; ach, so gelangtman gewiß nicht zum Ziel, wenn man das Mittelselbst zum Zweck machte oder auf halbem Wege aus-ruhtc. Kein Heide z. B. würde exsicltm xiamriagenannt haben,, was wir gewöhnlich so nennen;seitdem aber, dem Begriff der Schrift zuwider, dieReligion ein müßiger Actus auf Gott gewor-den ist; so übet man gern die müßigsten, als warensie die frömmsten Actus, in dem bösen Wahn, daßunsre Religion Gott etwas gebe, Gott etwas leiste.Ein Wahn, der alle Religion aufhebt. Von Gottkommt Religion, d. i. Gewissenhaftigkeit in denMenschen, die er sodann gegen andre übet, (i Joh.3, 3 24.)

rs.

Man hat die Frage aufgeworfen: ob einRechtschaffener ohne Religion seynkönne?Ohne Lehrmeinungen" wollte man sagen;sonst beantwortete sich die Frage selbst. Aechte Re-ligion kann ohne Rechtschaffenheit nicht seyn, undinnigste Rechtschaffenheit ist Religion, worin mansie auch erweise. Der Richter, der Handwerker, (die