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Religion und Theologie Theil 11 (1829) Christliche Schriften ; 1
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Don der Gabe der Sprachen

Nachschrift.

In der mosaischen Verfassung war geordnet,daß, wie jeder siebente Tag ein Nuhetag, dem Je-hovah geheiligt, so auch jedes siebente Jahr einRuhejahr des ländlichen Bodens, ein Erlaßjahraller gewirkten Schulden, die Freilas-sung aller cbraischen Knechte seyn sollte.Alle siebenmal sieben Jahre folgte sodann der großePsinqsttag, das Hall- und Jubel-Jahr. Alleverkauften Aecker, als unveräußerliche Erbtheile,kehrten zu ihrem vorigen Herrn zurück; alleSchuld war erlassen, jeder Sklave frei,alle Früchte des Landes waren in diesem Jahr eingemeiner Besitz, das ganze Land ein gemein-schaftliches Eigcnthum der Knechte Gottes, seinerBewohner. *)

Ob nun gleich sowohl das Sabbat - noch Ju-beljahr in seinen Rechten fast gar nicht beobachtetworden: so konnte cS dennoch nicht fehlen, daßnicht die Propheten zu Schilderung zukünftigerZeiten daher Bilder nahmen. Mehrere Propheten,als Jesajas (Kap. 61.) hatten ein großes Erlaß-

*) Michaelis (LH. r. des Mosaischen Rechts) hatüber die Zwecke dieser Unordnung sehr gut geur-theilt.