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22 (1846) Eva Effingham oder die Heimath : eine Fortsetzung "der Heimkehr"
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besitzen könne». Auf welchen Titel wird nun im gegenwärtigenFalle die Berechtigung gegründet?"

Zuvörderst auf lange Nutznießung, Sir, und dann auf spe-cielle Schenkung."

Ihr wißt wohl, daß in einem solchen Falle die Nutznießungdie Berechtigungen anderer Ansprucherheber ausschließen müßte.Nun aber bin ich ein lebender Zeuge, daß mein verstorbener Onkelder Gemeinde erlaubte, sich dieses BorsprungS zu bedienen, unddaß die Gemeinde auf die Bedingungen einging. Die Nutznießunghat daher nicht ausschließend gewirkt wenigstens nicht langegenug, um einen NechtStitel zu consiituiren. Jede Stunde derBenützung, welche mein Vetter der Gemeinde aus freien Stückengestattete, erhöht sein Recht sowohl, als die besagter Gemeindeauferlegte DankeSvcrpflichtnng, und macht letztere um so mehr ver-bindlich von der Benützung abzustehen, sobald er cs verlangt.Wenn stchs um eine speeielle Schenkung von Seite meines verstor-benen Onkels handelt, wie Ihr sagt, so muß auch entweder einedarüber auSgefertigte Urkunde oder ein Gesetz vorhanden sehn,welches das Publikum zum Besitz des EigenthumS ermächtigt.Welches von Beiden ist nnn der Fall?"

Ich gebe zu, daß ich weder eine Urkunde gesehen habe, nochmir das Bestehen irgend eines Gesetzes bekannt ist. Gleichwohlmuß die Gemeinde Ansprüche haben, den» unmöglich können soviele Menschen im Jrrthumc sehn."

Nichts ist leichter oder gewöhnlicher, als daß ganze Gemein-schaften irren, um so mehr, wenn sie mit der,Aufregung* beginnen."

Während John noch sprach, begab sich Mr. Esstngham nacheinem Secretär, nahm einen großen Pack Papiere heraus, legte sieauf den Tisch und begann sofort mehrere Pergament-Urkunden zuentfalten, welchen große Siegel mit den Wappen der vormaligenColonie, wie auch mit denen von England angefügt waren.

Hier sind meine BercchtiguugSdokumcnte, Sir," sagte er, sich