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viel gesehen, als daß ich mir einbilden könnte, mein Vaterland wie meineLandsleute müßten in allen ihren Handlungen bloS darum Rechtbehalten, weil Zeitungsblätter, Kongreßmitglieder und die Festred-ner des vierten Julius diese Lehre zu bekräftigen belieben. Werjemals auf der See gewesen ist, wirb die Erzählungen der TageSblät-ter nicht ohne großes Mißtrauen lesen, wenn es darin heißt, „demamerikanischen Handel sey durch die Behörden dieses oder jenes Hafensdas bitterste Unrecht widerfahren, hier sey ein Schiff weggenommen,dort gar Offiziere und Mannschaft eingekerkert worden." Mangeht in der Regel weit sicherer in der Annahme, die beschädigtenParlhien haben Alles, was ihnen begegnet, und vielleicht noch weitmehr verdient, als wenn man dieselben für schuldlos hält, denn dieGewohnheit, ihr Mitgefühl auf diese Art angesprochen zu sehen,setzt die guten Bürger unserer Republik nur gar zu leicht derleiTäuschungen aus, und die Mutter, welche ihre Kinder zu solchenKreuzzügen ermuntert, darf sich nicht wundern, wenn ihr hinter-drein die Ohren mit Geschrei und Klagen erfüllt werden.
Nichtsdestoweniger ist es eine unzweifelhafte Thatsache, daßder commercielle Verkehr unseres Landes vom Anfang bis zumSchluß der französischen Revolution fast durch alle kriegführendenMächte Europa'S die gräulichste Einbuße zu leiden hatte. Die Zahlder Räubereien, welche unter diesem oder jenem Vorwand an demweit auSgebreitcten Handel unserer Nation verübt wurden, war soungeheuer, daß die neuliche Weigerung gewisser Staaten, ihreSchulden zu bezahlen, dadurch einigermaßen im Lichte vergeltender Ge-rechtigkeit, wenn nicht gar moralischen Rechts erschein t. * Die Vorse-hung in ihrem untrüglichen Gange weiß jedes Unrecht auf eigene Weisezu rächen, und ich bin überzeugt, wenn man die Thalsachen bis auf
» t!! Ist kein Unterschied zwischen KriegSzeiten und Perioden langjährigenFriedens? Weiß der Verfasser nichts von einem Fortschreiten des NechtSge-fühts? Lasten sich Rechtsverletzungen von jetzt und damals und lasten sichdiese mit jenen vergleichen? lv. U.