;44 Geschichte der Kreuzzügc. Buch II. Kap.XXVl.
dieser Zeit. Den Clcriker» ward geboten, nur in weißenKleidern am Altar zu dienen oder andre Werke ihres Amteszu vollbringen, und überhaupt bey allen Verrichtungen ihresheiligen Amtes sich andächtig und ehrfurchtvoll zu beneh-men. Allen Brüdern insgemein, den Geistlichen wie denLayenbrüdern, ward die strengste Zucht und Sittlichkeit undunbedingter Gehorsam gegen die Gebote des Vorstehers zurPflicht gemacht. Kein Bruder des Hospitals sollte nackendeinhergchn, sondern beständig wenigstens mit einem leinenenoder wollenen Hemde oder andern Kleidern bedeckt seyn;aber kein kostbares Gewand tragen, was dem Orden unan-ständig scy, am wenigsten Pelze von wilden Thieren ^).Um sich einander vor Fehltritten zu bewahren, sollten dieBrüder, wenn sie zur Sammlung von Almosen oder in an-derer Absicht die Burgen und Städte durchwandelten, nie-mals allein gehn, sondern immer nur je zwei) und drei) undnicht mit selbstgewählten Gefährten, sondern mit welchen derPfleger ihnen zu gehn gebiete. Wo. ein Haus oder eineObedienz der Hospitaliter sich fände, sollten sie auf ihrenWanderungen darin einkehren und nichts anders begehren,als was den dortigen Brüdern gereicht würde, auch ihr Lichtselbst mitbringen und dieses überall vor sich brennen lassen,wo sie übernachten würden, damit nicht in der Finsternißder böse Feind Lebensgefahr über sie bringen möge
14) relixionr rrostrae irorr
con§ruo8 ec xclles sllveslres onr>
äuLnc ^r-urcs."
iz) „Brunen secnnr xorceur; erin HuacunHne «loino Ii 08 xira.ci sus-
oianc." Die Regel der Tempelherren,
welche eine ähnliche Verpflichtungden in die Fremde ausgesandtenBrüdern auflegt, gibt auch die Ur-sache derselben an, e. 64.- ,,si Herr
serur;" was aber nicht, wie Müll-