Druckschrift 
6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
Entstehung
Seite
364
Einzelbild herunterladen
 

364 Religion innerh. d. Grenzen d- blosen Vernunft. IV. Stück.

äußerlich das Bckenntniß seines Glaubens ablegen darf, daß er esfür eine von Gott gestiftete Anordnung halte; denn durch die-ses wird eigentlich das Gewissen belästigt.

Das Pfaffe nt hu in ist also die Verfassung einer Kirche, so-fern in ihr ein Fetisch dien st regiert, welches allemal da anzu-treffen ist, wo nicht Principien der Sittlichkeit, sondern statutarischeGebote, Glaubensrcgeln und Observanzen die Grundlage und dasWesentliche desselben ausinachen. Nun gibt es zwar manche Kir-chenformen, in denen das Fetischmachen so mannigfaltig und somechanisch ist, daß es beinahe alle Moralität, mithin auch Religionzu verdrängen und ihre Stelle vertreten zu sollen scheint, und soans Heidenthum sehr nahe angrenzt; allein auf das Mehr oderWeniger kömmt es hier nicht eben an, wo der Werth oder Unwerthauf der Beschaffenheit des zu Oberst verbindenden Princips beruht.Wenn dieses die gehorsame Unterwerfung unter eine Satzung, alsFrohndienst, nicht aber die freie Huldigung auferlegt, die dem mo-ralischen Gesetze zu Oberst geleistet werden soll; so mögen derauferlegten Observanzen noch so wenig sein; genug, wenn sie fürunbedingt nothwendig erklärt werden, so ist das immer ein Fctisch-glauben, durch den die Menge regiert und durch den Gehorsam un-ter eine Kirche (nicht der Religion) ihrer moralischen Freiheit be-raub! wird. Die Verfassung derselben (Hierarchie) mag monarchisch,oder aristokratisch, oder demokratisch sein; das betrifft nur die Or-ganisation; die Constitution derselben ist und bleibt doch unter allendiesen Formen immer despotisch. Wo Statute des Glaubens zumConstitmionalgesetz gezählt werden, da herrscht ein Klerus, der derVernunft und selbst zuletzt der Schristgelehrsamkcit gar wohl entbeh-ren zu können glaubt, weil er als einzig autorisirter Bewahrer undAusleger des Willens des unsichtbaren Gesetzgebers die Glaubens-vorschrift ausschließlich zu verwalten die Autorität hat, und also,mit dieser Gewalt versehen, nicht überzeugen, sondern nur befehlendarf, Weil nun außer diesem Klerus alles Uebrige Laie ist, (dasOberhaupt des politischen'gemeinen Wesens nicht ausgenommen;) sobeherrscht die Kirche zuletzt den Staat, nicht eben durch Gewalt, sondern