181
„Ei, Sir," erwiederte der Arzt, den diese Wendung desGesprächs augenscheinlich ein wenig beunruhigte, „ich habe dasVersprechen des Richters Teniple vor Zeugen, — nicht als ob mirsein Wort nicht eben so lieb wäre, als hätte ich's schriftlich vonihm, — aber es geschah vor Zeugen. Laßt mich einmal sehen —es waren Monschier Ler Qnow und Squire Jones und MajorHartmann und Jungfer Pettibone, nnd einer oder zwei Schwarzedabei, als er sagte, seine Tasche würde mich reichlich für meine-Bemühungen belohnen."
„Wurde das Versprechen vor oder nach dem geleisteten Dienstegegeben?" fragte der Advokat.
„Ich weiß das nicht mehr so genau," antwortete der vorsich-tige Arzt; „so viel ist mir aber noch gegenwärtig, daß es geschah,ehe ich den Verband anlegte."
„Aber es scheint, daß er sagte, seine Tasche würde Euch be-lohnen," bemerkte Hiram. „Ich glaube nicht, daß das Gesetz einenMann zur Erfüllung eines solchen Versprechens anhalten kann.Vielleicht gibt er Euch seine Tasche mit sechs Pence» darin, undsagt, Ihr sollet Euch Eure Bezahlung daraus nehmen."
„Dies; gälte in den Angen des Gesetzes nicht als eine Be-lohnung," fiel der Advokat ein — „nicht als ein so betiteltesquid pro quo. Die Tasche kann nicht als handelnd, sondern mußals ein Theil von des Mannes eigener Person betrachtet werden— das heißt, in diesem besonderen Falle. Ich bin der Ansicht,daß man ans dieses Versprechen ein Prozeßverfahren einlciten kann,* und bin erbötig, cs kostenfrei durchznführen, wenn der Klägerverlieren sollte."
Der Arzt gab ans diese» Vorschlag keine Erwiederung, ob-gleich man bemerkte, daß er seine Angen nmhcrgleiten ließ, alswolle er die Zeugen anfzählen, um seiner Zeit die Einhaltung diesesVersprechens fordern zu können, falls es nöthig werden sollte.Ein so wichtiger Gegenstand, als die Erhebung einer Klage gegen