XIV
U.
Jnhaltsanzeige.
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llcbcrgang von dem Mein und Dein im Naturzustände zu dem im
rechtlichen Zustande überhaupt. §. 41. 42.116
Anhang erläuternder Bemerkungen zu den metaph. Anfangsgr. der
Rcchtslchre... 420
1. Logische Vorbereitung zu einem neuerdings gewagten
Rcchtsbcgriffc ..421
2. Rechtfertigung des Begriffs von einem auf dingliche Art
persönlichen Rechte . . . ..422
3. Beispiele.423
4. Ucber die Verwechselung des dinglichen mit dem persönli-
chen Rechte. 426
5. Zusatz zu der'Erörterung der Begriffe des Strafrechts . 427
6. Vom Recht der Ersitzung. 128
7. Von, der Beerbung. 130
8. Vom Rechte des Staates in Ansehung ewiger Stiftungen 132Der Rcchtslchre z w c i t e r T h c i l. Das öffentliche Recht. (Inbegriff
der Gesetze, die einer öffentlichen Bekanntmachung bedürfen.) 441Erster Abschnitt. Das Staatsrecht. §. 43—52 . . . 143Allgemeine Anmerkung von den rechtlichen Wirkungen aus
der Natur des bürgerlicheil Vereins ...... 451
(Vom Straf- und Begnadigungsrecht).466
Zweiter Abschnitt. Das Völkerrecht. §.53—61 . . 180Dritter Abschnitt. Das Weltbürgcrrccht. §.62 . . 190Beschluß . '.. 192
Die Metaphysik der Sitten. Zweiter Theil. MetaphysischeAnfangsgründe der Tugendlehre. 1797 . ... 7 195
Vorrede . . ^.197
Einleitung zur Lugcndlehrc.202
Erster LH eil. Ethische Elementarlehre ........ 243
Erstes Buch. Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt.
§. 1-22 .............. 245
Einleitung. §. 1—4 ............... 245
I. Abtheil. Von den vollkommenen Pflichten gegen sich
selbst. §.5-18 ............. 250
1. Hauptst. Von den Pflichten des Menschen gegen sich selbst.
als ein animalisches Wesen. §.5—8 ..... 250
1. Artik. Von der Selbstcntleibung. §.6 ..... 251
2. Artik. Von der wollüstigen Selbstschandung. §. 7 . . 254
" 3. Artik. Von der Selbstbetäubung durch Unmaßigkeit im
Gebrauche der Genieß- oder Nahrungsmittel. §.8 . 257
2. Haupt st. Von den Pflichten des Menschen gegen sich selbst
blos als moralisches Wesen. §. 9—12 ..... 259
1. Artik. Von der Lüge. §.9 ......... 259
2. Artik. Vom Geize. §. 10 ......... . 264
3. Artik. Von der Kriecherei. §. II. 12 . . . . . . 267
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