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hinreichend nahe, nm die Rückerstattung gestohlenen Gnts zn keinemungewöhnlichen Begebnis; in dieser Gegend zn machen. Allerdingserhielt man nicht immer dieselben Gegenstände zurück, sondernman nahm in Ermangelung gesetzlicher Rechtspflege seine Zufluchtzn einem Ersatz im Allgemeinen, welcher dem beiläufigen Schadendes Bcnachtheiligten gleichkam, wobei dieser cs häufig mit einernicht unbeträchtlichen Zugabe für die jeweilige Nutznießung seinesEigcnthnms nicht allzu genau nehmen mochte. Kurz, es herrschteGesetzlosigkeit in diesem Bezirke, und die Gerechtigkeit, welche hiergalt, stand unter dem Gewalteinflnsse persönlicher Interessen undder Leidenschaften des Stärkeren.
Der Durchzug eines Reisenden, über dessen Charakter Niemandin's Klare kommen konnte, und der Anblick seines Pferdes, welches,obschon es nicht die Abzeichen des militärischen Dienstes trug,doch an der freien und kühnen Haltung seines Reiters Theil nahm,gab den nachstarrcnden Bewohnern der verschiedenen Hütten An-laß zn vielen Vermnthnngen, welche bei Manchem, der sein Ge-wissen nicht frei fühlte, keine geringe Beunruhigung erweckten.
Durch die Anstrengung des Tages ungewöhnlich ermüdet undbesorgt, schnell ein Obdach gegen die stets sich mehrende Gewaltdes Sturmes zn gewinnen, durch welchen der Rege» in großenTropfen nieberznstürzcn an fing, entschloß sich der Wanderer, ausder Noth eine Tugend zn machen, und bei der nächsten Wohnung,welche sich ihm darbot, um Einlaß zn bitten. Er fand hierzu baldGelegenheit, ritt durch ein paar vernachläßigte Schranken undklopfte, ohne ans dem Sattel zu steigen, laut an die Thüre einessehr unscheinbaren Gebäudes. Auf diesen Anruf erschien einWeib von mittlerem Alter, deren Aenßeres wenig einladender war,als das ihrer Wohnung. Die erschreckte Frau drückte furchtsamdie Thüre halb wieder zn, da sie bei dem Strahle des großenKüchenfencrs einen berittenen Mann in so unerwarteter Nähe ihrer
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