Einleitung
zu
Lykurg und Lolou.
Um das merkwürdigste Volk der alten Welt, die Griechen,zu beurteilen, muß man ihre Staatsverfassungen kennen. Denndort war öffentlich, was irgend öffentlich sein konnte, sogar ingewissem Sinne das Privatleben selbst.
Vor allem ist hierbei zu beachten, daß Staat und Stadtnoch so sehr das nämliche waren, daß man sie sogar mit demnämlichen Worte bezeichnet«:. Eine Vergleichung mit den Ver-hältnissen eines großen Reiches und selbst eines kleinen Fürsten-tums der neueren Zeit würde daher ganz unpassend sein. Nuretwa die Reichsstädte in ihrer Blüte vor dem dreißigjährigenKriege lassen eine Parallele zu. Zn Griechenland, wie in Deutsch-land, war der äußere Umfang des Gebiets allerdings bei deneinzelnen verschieden; aber er übertraf auch bei den größten kaumdas ehemalige Gebiet von Ulm oder Nürnberg. Hiervon hingjedoch die Blüte der Stadt keineswegs ab. Diese kam von innenheraus, von den Verfassungen.
Letztere waren äußerst mannigfaltig, weil jede Stadt dieihrige besaß; aber in dem einen stimmten sie zusammen, daß siefreie Verfassungen waren. Man wußte also von keinem Polizei-staatc, von keiner Staatsmaschine, sondern der Staat galt für
* Der Laut, hinter dem daS Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschlan'd ü'ber a'lleS.sSangeiischeldtsche B.gr. u.röin. Kl. ; Bd.44; Lfrss.11.) Pl u ta rch. VI. 1