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20 (1867) 1. Camillus, 2. Pelopidas
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wandte sich nochmals nm und betete, die Hände zu dem Capitol empor-gehoben, zu den Göttern: „wenn er — nicht nach Gesetz und Recht,sondern durch den Uebermnth, durch die Mißgunst des Volks — vollSchmach und Schande jetzt in die Verbannung wandere, so sollten eSdie Römer bald zu bereuen haben und alle Welt sollte sehen, daß sieCamillus brauchten, Camillns zurückwünschten!"

13. Nach diesem Fluche, den er, wie einst Achilles*), auf seineMitbürger gelegt, entfernte er sich, ohne vor Gericht zu erscheinen**).Man setzte ihm 15,000 Asse an. Dies macht in Silber berechnetI 500 Drachmen. Denn das Aß war damals die gewöhnliche Münzennd zehn Knpferstücke nannte man demgemäß einen Denar***) (vonilsosm, zehn).

Und nun gibt es keinen Römer, der nicht überzeugt wäre, daßThemis die Gebete Camill's alsbald angenommen und daß ihm eineGenngthnnng zu Theil geworden, die zwar keine freundliche, vielmehreine höchst betrübte war, zugleich aber ehrenreich und ruhmvoll für ihnin aller Welt. So groß war die Nemesis, die über Rom hercinbrach,so groß der Verlust und die Gefahr, welche sich bald, ganz abgesehenvon der Schande, für die Stadt erblicken ließ, mochte es nun ein zn-sälliges Spiel des Schicksals sein, oder hatte sich irgend ein Gott dieAusgabe gestellt, den Undank, welchen eine Tugend erleiden muß, nichtungestraft zu lassen!

14. Zuerst glaubte man ein Zeichen von großem annäherndemUnheil in dem Tode des Censors Julius zu finden. Denn nichts wirdin Rom so hoch nnd heilig gehalten, als das Amt eines CensorS.

Das Zweite bestand darin, daß noch vor dem Abgänge des Ca-millns in die Verbannung ein zwar nicht hervorragender, oder dem

Vgi. Hom. Jl. i. aas fg.

— — Damit mir'S beide bezeugenHoch dort bei der Olympier HauS, — den Erdebewohnern, —

Bei Agamemnon selber! Ich hoffe, der Arge bedarf michWieder, um einst ein schmähliches Ende dem Heer von AchajaFerne zu lenken. Er ist nun blind zum eigenen Unheil!

**) Er begab sich nach Ardea.

***) Ein römischer Denar galt einer griechischen Drachme gleich und betrug etwab'/z Groschen (beiläufig 2 4 kr. rh.). Die Strafsumme war also für jene Zeit nichtunbedeutend.

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