41
itmus getragen habe. Dieß ist ein gekrümmter Stab, womit man beiden Auguricn den Himmel in einzelne Felder eintheilt. Dieser Stabwurde der Sage nach aus dem Palatium anfbcwahrt, bis er im gal-lischen Kriege bei der Eroberung der Stadt abhanden kam. Später-hin jedoch, nach Vertreibung der ausländischen Feinde, wurde er uutertiefer Asche wieder ausgesuuden, ohue durch das Feuer gelitten zuhaben, während eine Masse anderer Gegenstände verloren gegangenoder verderbt war.
Außerdem gab Romulus noch einige weitere Gesetze, woruntersich ein sehr strenges befindet, das jedem Weibe verbietet, ihren Mannzu verlassen, dagegen dem Manne erlaubt, sein Weib zu verstoßenwegen „Vergiftung der Kinder, oder Gebrauchs von falschen Schlüs-seln, oder thatsächlichen Ehebruchs." Wenn Jemand aus anderenGründen sein Weib fortschickte, so fiel nach Romulus Bestimmung einThcil seines Vermögens an dieses Weib, ein anderer Theil wurde derCeres geweiht. Auch mußte Jeder, der sein Weib entließ, den unter-irdischen Göttern opfern.
Eigenthllmlich ist es, daß Romulus keinerlei Strafe gegen Vater-mörder festsetztc und zugleich jeden Mcnschenmord als „Vatermord*)"benannte, indem er schon den crstercn für fluchwürdig ausah, den an-deren aber für rein unmöglich hielt. Und wirklich schien er lange Zeithindurch Recht zu behalten, wenn er von einem solchen Frevel garnichts wissen wollte; denn kein Mensch verübte eine solche That inNom innerhalb einer Periode von sechs Jahrhunderten. Der ersteVatermord füllt in die Zeit nach dem zweiten panischen Kriege, und alsThätcr wird ein gewisser Lucius Ostius genannt. Doch genug hievon!
Cap. 23.
Im fünften Jahre der Regierung des Tatius begegneten einigenähere Bekannte und Verwandte desselben zufällig etlichen Gesandten
*) Lateinisch xarrieiäium auS xatrieiämm.