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II. 3.
heitliche Garnnummerirung von 1873 und in den folgenden Jahrenführten allerdings zu dem Beschlüsse, dass jeder Strähn 1000Meter mit der Unterabtheilung von 10 Gebinden zu 100 Meterbetragen sollte, aber diese Weifenlänge sollte nicht gesetzlich,sondern auf dem Wege freier Vereinbarung geregelt werden.Die ältere bergische Verwaltung ging in diesen Dingen vielentschiedener vor; sie erhob eine Vereinbarung der Wupper-thaler Fabrikanten und Kaufleute, wonach bei 1000 LouisdorStrafe ein gleichmässiges Ellenmass bei Bändern, Schnürriemenu. s. w. eingehalten werden sollte, zum Gesetz. Dennochtraten Unterschleife ein: und es scheinen solche Anordnungenauch nicht mehr empfehlenswerth zu sein; wohl aber dürfteder von der Firma Ermen & Engels vorgeschlagene Weg zumZiele führen. Wenn nun Fabrikanten und Kaufleute nicht imStande sind, normale Masse zu erzwingen, wie viel wenigersind unmündige und unerwachsene Consumenten wie Mädchenund Kinder im Stande, ihre Verkäufer zur Beellität zuzwingen. —
Ein grosser Theil der gebleichten und gezwirnten Garneging im vorigen Jahrhundert zum Färben nach Brabant; esbegannen daher seit dem siebenjährigen Kriege die Kaufleutediesen Veredlungsprocess auch im Thale einzubürgern; theilslegten sie selbst Färbereien an, theils wurden dieselben vonhausindustriellen Lohnmeistern betrieben; im Jahre 1707 zählteman schon 200 Färber und Färberknechte. Um diese Zeitempfing dies Gewerbe grosse Anregungen dadurch, dass dieKaufleute auf ihren Handelsreisen die ausländische Industriekennen lernten und Bouen die Baumwollenzeuge, Lyon dieSeidenstoffe, Ostindien die Foulards nachzuahmen suchte; zuallem dem brauchten sie gefärbte Garne. Da trat als wich-tigstes Ereigniss im Jahre 1780 die Einführung der Türkisch-rothfärberei ein: bald wurde das Geheimniss allgemein underhob sich während des Krieges zur ergiebigsten Nahrungs-quelle. 1 ) Eine Keihe von Kaufleuten bemächtigte sich deslohnenden Artikels und begann die günstige Conjunctur nochdurch umfassenden Betrug auszunützen. Die einen vermischtenbessere Garnsorten mit schlechteren, die andern verleiteten dieFärbermeister, das Garn durch Beimischung von Baumöl um10—15 °/o künstlich zu erschweren, und verkauften es infeuchtem Zustande. So lange die Conjunctur günstig war.passirte solcher Betrug, obgleich mancher kleine Kaufmann,der seinen Handel nicht verstand, noch jene Kunstgriffe kannte,unvermerkt zu Grunde ging. Beim Rückgänge der Conjuncturaber, oder wenn anderweit bessere Waare angeboten wurde,zeigte sich der Missbrauch und das Renommö der Waaren
J ) Ebendaselbst. Acta 27. Eingabe der Garnmeister vom 9. December1800 und der Ivaufleute vom 10. Februar 1803 ff.