I. Die Zeit der Zunftverfassung.
Eng verschwistert mit der Solinger Industrie waren seitjeher die Sensenschmiederei bei Kronenberg und die Hand-schmiederei von Stabeisen bei Remscheid und Kronenberg. DieEinwanderung der durch Albas Sehreckenherrschaft vertrie-benen Niederländer wurde Veranlassung, das Handwerk gegendie Fremden abzuschliessen und fester zu organisiren. Dasälteste Privilegium ') vom 5. Juli 1600 redet von „Waaren undWaffen“; es wurde erlassen für die in den Aemtern Elberfeld,Beyenburg, Burg und Bornefeld ansässigen Sensenschmiede,Sensen- und Stabschleifer. Der Hauptsitz der Industrie warKronenberg, denn aus diesem Orte sollte der Vogt zwei Jahrenach einander gewählt werden, das dritte Jahr aus Rem-scheid oder Lüttringhausen; von den sieben Rathleuten stelltejenes drei, und daselbst war auch der Sitz des Gerichts.
Die Betriebsform der Industrie war die handwerksmässigeund ihre Verfassung eine höchst einfache, da die Schmiede ineigener Werkstatt das Material ohne Arbeitstheilung verar-beiteten; einzig die Schleifer waren ihre Lohnarbeiter. Streitig-keiten zwischen diesen beiden Klassen kamen nicht vor; beidefanden ihr Auskommen. Da das Handwerk in jenem „kaltenLande“ das einzige war, so durfte kein Bruder auswandern;dafür wurde aber ihre Zahl auf die damaligen Meister beschränkt;zu ihnen gehörten auch sieben Kauf leute, zum Theil in Solingen,welche mit Sicheln, Sensen und Schneidemessern handelten. DasMeisterrecht erwarben nur eheliche Meistersöhne; kein Schmieddurfte das Schleiferhandwerk und umgekehrt erlernen.
Wie stets beim handwerksmässigen Betriebe standen dieOrdnung des Absatzes, die Festsetzung der Waarenpreise unddie Regelung der Technik oben an. Um die Leitung der Pro-. duction in die Hand zu nehmen, musste die Zunft zunächstdie Lage der Consumtion kennen. An einem bestimmten Tagewurden daher alle Schmiede und Schleifer vor Vogt und Rathgeladen, welchen sie die Lage und den Gang des Handels vor-legen und angeben mussten: auf wie grossen Absatz wohl in
0 Düsseldorfer Staatsarchiv: Herzogthum Berg, Gewerbe und Handel.Acta 81.