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Lohn gemacht oder die Waare wegen nicht preiswürdiger Ar-beit anzunehmen sich geweigert hätten. Dies legten die Ar-beiter der Bosheit ihrer Gegner zur Last; diese aber erklärten,bei hohem Lohne doch wenigstens gute Arbeit fordern zu dürfen.Die beiderseitigen Vorwürfe werden bis zu einem gewissenGrade berechtigt gewesen sein. Endlich erkannten die Fabri-kanten die klägliche Rolle, welche sie gespielt hatten; sie er-mannten sich und einige von ihnen beriefen im Jahre 1874eine Zusammenkunft von Scheeren-Fabrikanten und -Arbeitern,in welcher ein Fabrikant die Ungerechtigkeit der einseitigenLohnerhöhungen, Strikeerklärungen und Strafverhängungenauseinandersetzte und zur Bildung eines Fabrikantenvereinsaufforderte, um dann Verein gegen Verein gemeinsame Verab-redungen und dauernden Frieden herzustellen. Die anwesen-den Arbeiter stimmten zum Theil bei; zur zweiten Versamm-lung fanden sich jedoch die Schleifer, die wichtigste Arbeiter-klasse, nicht ein und erklärten damit, keine gemeinsameBerathung zu wünschen; zugleich kamen willkürliche Strike-erklärungen vor. Da traten anfangs zwanzig Sclieerenfabri-kanten zu einem Verein zusammen, und als drei derselben inStrike verfielen, forderten jene, die Schleifer sollten die Strike-erklärung aulheben, und darin die Schuld der drei Fabri-kanten gemeinsam untersucht werden. Die Antwort daraufwar, dass der ganze Fabrikantenverein in Strike erklärt wurde.
Das dauerte drei Monate. Da wandte der Verein derScheerenschleifer sich an den Landrath mit dem Ersuchen, dieVermittelung zu übernehmen; die Forderungen des Vereins waren:Aufrechthaltung der Löhne und Entrichtung einer Busse von8000 Tluilern seitens des Fabrikantenvereins. Einen Vermitt-lungsversuch auf einer solchen Basis lehnte der Landrathab: eine Strafverhängung sei unannehmbar und die Lohnfest-setzung müsse gemeinsam erfolgen. Endlich nach Ablauf desfünften Monats gingen die Scheerenschleifer auf eine Verein-barung ein. x\.m 13. Februar 1875 wurde unter Vorsitz desLandraths Melbeck ein Einigungsamt gebildet, welches zugleichen Theilen aus Delegirten des Fabrikanten- und Schleifer-vereins bestehend, die Minimallöhne vereinbart: wer billigerarbeitet, wird das erste Mal verwarnt, das zweite Mal aus denVereinen ausgeschlossen; der Schleiferverein verbürgt sich da-für, dass seine Mitglieder für einen die getroffene Verein-barung übertretenden Fabrikanten, (Vereinsmitglied oder nicht)nicht mehr arbeiten, wogegen der Fabrikantenverein die Ver-pflichtung übernimmt, einen solchen unter dem vereinbartenPreise arbeitenden Schleifer nicht mehr zu beschäftigen; einegemischte Commission überwacht die Ausführung; jeder Wunschnach einer Lohnänderung soll drei Monate vorher schriftlichangekündigt werden. Jene Löhne erhielten sich bis zum Jahre1878, wo sie eine gemeinschaftliche Neuregelung erfuhren.
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