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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

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Ob und unter welchen Umständen man trotzdem auf eineBesserung der Verhältnisse rechnen dürfe, darauf komme ichweiter unten zurück.

VII. Die Arbeiterrerhältnisse.

Die Arbeiter haben durch die Aufhebung der Zunftver-fassung den erheblichsten Verlust hinsichtlich der Lohnbe-stimmung erfahren. Früher traten sie in geschlossenen festge-fügten Zünften der Kaufmannschaft entgegen; jetzt musstensie allein, Mann für Mann, ohne Coalitionsrecht den Kampfum den Lohn aufnehmen. Dieser wirthschaftliche Faustkampfwar ein ungeordneter und wilder; je nach dem launenhaftenBegehr des Weltmarkts wurde er mit wechselndem Siege ge-führt. War die Conjunctur eine aufsteigende, so liess der Ar-beiter sieb suchen, brach seine Verträge, erhöhte seinen Lohnund bestrebte sich, so rasch und so flüchtig als möglich Geldzu verdienen. Tn Nothzeiten setzte der Kaufmann die Schraubean, um den Lohn herunter zu setzen, und dieses Drücken hat erin Solingen zu allen Zeiten trefflich verstanden, mehr im stillenund geheimen aber doch sehr wirksam. Dann werden mehrereMeister ins Comptoir bestellt und ein jeder um den genauestenPreis befragt, zu welchem er die Arbeit übernehmen wolle;einem .Jeden wird versichert, ein anderer sei bereit zu weitniedrigerem Preise zu liefern, und mit diesem Bescheide wirder entlassen. Der erste der in arbeitsloser Zeit, vom Hungergepeinigt, sich zu dem geringsten Preise erbietet, und mag erauch der schlechteste Arbeiter sein, wird nun beiläufig denAnderen als leuchtendes Beispiel vorgehalten. Es folgt dannein Zweiter, ein Dritter, bis der Kaufmann sich in der Lageglaubt, den Lohn um eine Windung tiefer schrauben zu können.In einer Fabrik ist eine solche heimliche Schraube nicht mög-lich ; dort erwacht der Widerstand rascher bei den gemeinsamBetroffenen und führt sie zu Verbindungen zusammen. In derHausindustrie weiss nicht so leicht ein Arbeiter etwas vomandern; unter Vortritt der schlechtesten und daher billigstenunterwerfen auch bald die Uebrigen sich dem herabgesetztenLohne.

Das Versammlungsrecht legte den Arbeitern allerlei Schwie-rigkeiten in den Weg, und es fehlte auch eine organisirte Cor-poration, welche zufällige Beschlüsse consequent weiter verfolgthätte; das Vereinsrecht verbot die Coalition zu gemeinsamerLohnerhöhung, daher blieb den Arbeitern nichts Anderesübrig, als geduldig jedem Drucke nachzugeben, um dann etwaalle zwanzig Jahre einmal in gesetzwidrigem Tumulte durch