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II. 3.
zum Vorgehen von Knecht, und in der Mörsbach, einem Thalebei Remscheid, finden Demonstrationen statt. Das Jahr 1845bezeichnet den Höhepunkt der Agitation.
Der Macht dieser Bewegungen konnte die Regierung sichnicht entziehen. Am 29. October 1845 fanden in VohwinkelUnterhandlungen statt und in den Jahren 1844—46 wurdeden Kaufleuten wenigstens der Schankbetrieb verboten. Hierbeischien man sich begnügen zu wollen. Da kamen die Mahnungendes Jahres 1848; es besiegte endlich die „Bedenken“ derRegierung und in der Verordnung vom 9. Februar 1849 setztesie eine Strafe von 500 Thalern auf das Waarenzahlen.
Damit ist das Truckwesen als socialöconomische Calamitätbeseitigt worden; dennoch wuchert es hier und da unter ver-änderter Form im Stillen fort. Die Arbeiter werden nämlichvoll und baar ausgelöhnt, aber durch eine Hinterthür entlassen,die in einen Laden mündet, den ein Verwandter oder Bekannterunter eigner Firma führt; dort müssen sie einige Einkäufemachen. Diese Umgehung bestand schon im vorigen Jahrhun-dert. Oder die Kaufleute geben den Fertigmachern Wechsel unddiese zwingen dieselben ihren Arbeitern auf, die sich bei derenDiscontirung durch Handwerker oder Wucherer grosse Abzügegefallen lassen müssen; oft werden dieselben nicht einmal accep-tirt und kehren zu den Arbeitern zurück, die sie einlösenmüssen. Zwar haben diese das formelle Recht, Baarzahlungzu verlangen, vermögen aber bei schlechten Conjuncturen das-selbe nicht zur Geltung zu bringen, sondern müssen zufriedensein, überhaupt Geldeswerth zu erhalten. Besonders sind esdie capitalarmen Fertigmacher, welche von diesen WechselnGebrauch machen. Andererseits kommt es auch vor, dass dieselbständigen Scheidenmacher und Kleinschmiede, die ihreMaterialien aus den Hüttenwerken der Mark beziehen, Wechselverlangen um ihren ausländischen Lieferanten Deckung zugeben. Gegen die vorhandenen Missbräuche hat noch inneuester Zeit der Landrath Warnungen im Amtsblatt erlassen.Aber der Missbrauch im Grossen ist doch glücklicherweise seit1849 beseitigt.
VI. Die kaufmännischen und technischen Verhältnisse.
Die Zeit nach der Aufhebung der Zunftverfassung bis zumJahre 1831 ist durch die letzten Restaurationsversuche aus-gefüllt; die beiden folgenden Jahrzehnte gelten einer theilweisenNeuordnung 'der Industrie; im Uebrigen bleibt es bei derOrganisationslosigkeit in jeder Beziehung.
Die herrschende Betriebsform ist wie früher die hausin-dustrielle. An der Spitze der Industrie stehen die Kaufmann-