Vertrag von S. Gerinano.
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res 1227 persönlich dem gelobten Lande den versprochenenDeystand leisten und von dieser Zeit an zwey Jahrelang Tausend Ritter im Dienste des heiligen Kreuzesunterhalten. Für jeden an dieser Zahl fehlenden Ritterhat er jährlich fünfzig Mark Silbers zu erlegen, undüber bas Geld, welches auf solche Weise sich sammelt,soll der Kaiser, wenn er selbst in Syrien anwesend ist,mit Zuziehung des Königs und des Patriarchen von Je-rusalem, so wie des Großmeisters der deutschen Ritterund anderer achtbaren Männer des Landes, für denDienst Jesu Christi verfügen. Er soll den Rittern, welchein der bevorstehenden und den beyden nächstfolgendenMecrfahrten nach dem heiligen Lande sich begeben wollen,bis zur Zahl von zwey Tausenden, so wie deren Diener-schaften und für jeden Ritter drey Pferden unentgeltlicheUeberfahrt nach Syrien gewähren. Er soll für seineeigene Kreuzfahrt fünfzig Kriegsschiffe und hundert Fracht-schiffe ") in Bereitschaft setzen und zwey Jahre lang fürden Dienst des heiligen Landes in gutem Stando erhal-ten; und in dem Falle, daß ein Thcil dieser Schiffein der Folge entbehrlich wird, oder wegen mangelnderMannschaft gar nicht ausgerüstet werden kann, soll dasdadurch ersparte Geld nach einer genauen Schätzung vondem Kaiser eingezahlt und auf dieselbe Weise wie die
in 'VVi'i.rät'wein. iiov. rndslä« Li»xlom. XI. p. 6-—9.
7Z) Centum calanäras et ^nin-«zuaginta xalcas. Csl-nnlrae, welcheauch CIielllnäiiZ, Clielanllia, Lalan-äria u. s. w. von den Schriftstellerndes Mittelalters genannt werden, wa-ren die zum Transporte der Pferde,des VelagerungszeugeS und ande-rer schwerer Gegenstände bestimmten
Schiffe (vgl. z. B. Hugo Plagion,I>. 705, welcher ste r-alanäres nennt),so wie xalcae die Kriegsschiffe Wal en.SLlauäria ert, sagt Ditmar von Mer--seburg III. cä. Warner s>. Ü2),rmvi» inirae lonLstniäiiiis ec c.slerl-taris et ucrogue lucere äuos n.-nenzremorum oräines se eenrum «zuin-nLuras. Vgl.
Oloss. v. Clielanilluw.