354 Geschichte der Krenzzüge. Buch VII. Kap. XI.
2-Ar-weder Geld, noch Lebensmittel, noch die vorhandenenwaffenfähigen Männer zur Vertheidigung von Damiettczurcichtcn ^); denn nicht nur halten viele der älter»Kreuzfahrer, als die Nachricht von dem Unglücke desHeeres zu ihnen gelangt war, die Stadt verlassen undwaren zurückgekehrt in ihre Hcimath, sondern auch vieleneu angckommene Pilger waren diesem Beyspicle ge-folgt ^), und andere Pilger, welche zur Zeit der damali-gen Mcerfahrt nach Aegypten kamen, begaben sich, als siean der Küste erfuhren, was geschehen war, sogleich nachPtolemais ^). Es wurde also in einer allgemeinen Ver-sammlung, welche in der Kirche der heiligen JungfrauStatt fand, beschlossen, den von dem Könige von Jeru-salem und den übrigen Häuptern des Heers der Pilgerbeschworenen Vertrag anzunchmen'"); und am Vorabendevor. dem Feste Mariä Geburt, den 7 . September, zogendie Kreuzfahrer ab aus der Stadt Damiette, welche siewährend eines mehr als anderthalbjährigen Besitzes aufdas trefflichste befestigt hatten, und errichteten wiederihre Zelte an dem sandigen Ufer des Flusses, nachdem die
gl) hlgist. I-ctri rlo Monte aontoapnst Mattst, I>aris r>. Z14. Nach die-sem Schreiben widerlegten sich derGraf von Malta, der kaiserliche Kanz-ler Walther und der Bischof von Pto-lemais (Jakob von Wilry) am heftig-sten der Räumung von Damiette.
Vgl. Oliver. Sostol. I>. 143g.
gÄ Oliver. Scstol. g>. i 4 zg.
93 ) Dgl. Anm. 81 und yz.
94) Oilroil. Vuroit. l>. Zog, wo
überhaupt ausführlichere Nachrichtüber die damaligen Streitigkeiten inDamiette und die Räumung derStadt gegeben wird, als in andern
Chroniken. Nach der Erzählung deSGrostmcistcrS Peter von Montaigu(a. a. Q.) hat cs den Anschein, alsob auch von den zu Damiette zurück-gebliebenen Kreuzfahrer» noch Eidegeschworen und Geiseln gestellt wur-den , waS vielleicht nur eine unrich-tige Stellung der Worte ist: dlosIttiio g-acto aogniesoente.-r, saera-
ilins, welche unmittelbar auf die Er-zählung von der zu Damiene ange-stellten Nachforschung nach den vor-handenen Mitteln der Vertheidigungfolgen.