König Balduin I.
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schränkung des Körpers zur Wern Beschauung erhob, gleich-wohl aber den Ruf seiner Rechtgläubigkeit und Treue gegendie Chalifen aus dem Hause Abbas nicht fleckenlos erhielt.Auch Hassan hatte sich überzeugt, daß die Herrschaft desHauses Abbas über die Moslemin eine verdammungswür-dige Herrschaft, und daß es die heiligste Pflicht jedes Mu-selmannes scy, das Blut Ali's, des Freundes vom Pro-pheten, und seiner Söhne und die Zurücksetzung von derenNachkommenschaft an den abbasidischcn Chalifen und derenAnhängern zu rächen. Da aber unter den Verehrern Ali'süber die Vererbung des Oberpricsterthums oder der Jma-mah, deren Würde einige Schwärmer selbst der göttlichenMajestät gleich achten, in der Nachkommenschaft Ali's gro-ßer Streit obwaltet, so wandte Hassan sich zur Meinungder Zsmaelitcn oder derer, welche annehmen, daß vonDschafar dem Wahrhaften (as-Sadck), dem UrurenkelAli's, die Jmamah übergegangen sey, nicht auf dessen SohnMusa Catcm, wie andere meinten, sondern auf Ismail ^).Weil nun auch die fatimitischen Chalifen in Aegypten vondiesem Ismail ihre Abstammung und ihre Rechte auf dieHerrschaft über die Gläubigen ableiteten, und überhaupt,wiewohl insgeheim, den ismaelitischcn Schwärmereyen zuge-than waren, so erkannte Hassan den Chalifen Mostanser in Ae-
8) Wahrscheinlich war Ismail einanderer Sohn Dschafars. Nenau-dot (in der 8i5tor. I>atr. Llcx. x.FZ2.) nennt ihn Isinael lllins iLÜcr,Maracci (im i?rc>är. act Ilelmc.raili ga.) blos; den ^.ntesignaims6üt.rxlieri. Da mir die gehörigenHülfsmittcl fehlen, so wage ich nichtzu entscheiden. Ueber die verschiede-nen Meinungen, welche unter denII. Band-
Schiiten oder den Anhängern Ali'Ssowohl über dis Vererbung derJmamah als über die damit verbun-denen Vorrechts herrschen, und disSecten, welche sich dadurch gebil-det, ist ^Vhi.rliami Lacliot-1 eirLi 8 vimUcanis IVom.
1661. si. und lVI ar a a oii ikroclrn-inris »ct reimt. Llv. x. L» >— 82- jUvergleichen.
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