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2 (1813) Das Koenigreich Jerusalem und die Kämpfe der Christen wider die Ungläubigen bis zu dem Verluste der Grafschaft Edessa und dem Kreuzzuge der Könige Conrad des III. und Ludwig des VII im Jahre 1146
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König Balduin I.

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nen. Als die Muselmänner sich erfrechten/ die christlichenHeiligthümcr in Jerusalem zu entweihen/ untersagte die Re-publik nach dem Beyspiele des oströmischen Hofes ihren Bür-gern auf das strengste den Verkehr mit den Ungläubigen so-wohl in Syrien als in Aegypten ^). Wie aber Handels-verbote gewöhnlich die Wichtigkeit des untersagten Handelserst recht fühlbar machen und die Anstrengung der List undVerschlagenheit erwecken / um trotz des Verbotes der Vor-theile eines solchen Handels theilhaftig zu werden / also stiegder Handel der Venctianer mit den von den Saracenen er-oberten Küsten seit jenen Verboten auf das sichtbarste; auchahndete die Republik keinesweges mit großer Strenge dieUebertretungen des Verbotes/ für welche so leicht scheinbareEntschuldigungen gefunden werden konnten; bald war derSeemann durch einen Sturm an die Küste von Syrien oderAegypten verschlagen/ bald durch andere Seegefährlichkeitendort anzulandcn gcnöthigt worden. Während noch das J.^Cyr.Handelsverbot bestand/ besuchten zwey venetianischeKauf-leute mit zehn Schiffen die ägyptische Küste/ brachten dieGebeine des heiligen Evangelisten Matthäus / welche ihnendie Wächter der Kirche des heil. Marcus zu Alexandrienüberlassen hatten/ weil sie nicht im Stande waren/ den Hei-ligen länger-gegen die Mißhandlung der Ungläubigen zuschützen, nach Venedig und als die Ueberbringer einer sounschätzbaren Reliquie erhielten sie nicht nur leicht Verzei-hung wegen der Uebertretung des Handelsverbots/ sondern

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cum colNiZissvr, loca sanora, guao acceäere auäeret; <iuoä OatkolicrerLiu llieiObol^irüs, prokanari, Duces Veuetitrrum axproksntcs

(V. ^.rmerrus) cum Mio Imperaro- -ui-äüis suis ^sriter inMIuieruur,

res ^uAusri xrsxvsueruur, v^rröuli (^Irron. p.