König Balduin I.
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nen. Als die Muselmänner sich erfrechten/ die christlichenHeiligthümcr in Jerusalem zu entweihen/ untersagte die Re-publik nach dem Beyspiele des oströmischen Hofes ihren Bür-gern auf das strengste den Verkehr mit den Ungläubigen so-wohl in Syrien als in Aegypten ^). Wie aber Handels-verbote gewöhnlich die Wichtigkeit des untersagten Handelserst recht fühlbar machen und die Anstrengung der List undVerschlagenheit erwecken / um trotz des Verbotes der Vor-theile eines solchen Handels theilhaftig zu werden / also stiegder Handel der Venctianer mit den von den Saracenen er-oberten Küsten seit jenen Verboten auf das sichtbarste; auchahndete die Republik keinesweges mit großer Strenge dieUebertretungen des Verbotes/ für welche so leicht scheinbareEntschuldigungen gefunden werden konnten; bald war derSeemann durch einen Sturm an die Küste von Syrien oderAegypten verschlagen/ bald durch andere Seegefährlichkeitendort anzulandcn gcnöthigt worden. Während noch das J.^Cyr.Handelsverbot bestand/ besuchten zwey venetianischeKauf-leute mit zehn Schiffen die ägyptische Küste/ brachten dieGebeine des heiligen Evangelisten Matthäus / welche ihnendie Wächter der Kirche des heil. Marcus zu Alexandrienüberlassen hatten/ weil sie nicht im Stande waren/ den Hei-ligen länger-gegen die Mißhandlung der Ungläubigen zuschützen, nach Venedig und als die Ueberbringer einer sounschätzbaren Reliquie erhielten sie nicht nur leicht Verzei-hung wegen der Uebertretung des Handelsverbots/ sondern
4 ) Hoc Lemxiors (o. Liz — ne <iuis in 8^riLM vel
cum colNiZissvr, loca sanora, guao acceäere auäeret; <iuoä OatkolicrerLiu llieiObol^irüs, prokanari, Duces Veuetitrrum axproksntcs
(V. ^.rmerrus) cum Mio Imperaro- -ui-äüis suis ^sriter inMIuieruur,
res ^uAusri xrsxvsueruur, v^rröuli (^Irron. p.