zo ucber die Geschäfte der N c i ch s b e a m te n.
die Fahne, trug sie zu Fuß vor dem Rosse des Königsund hielt sie so lange der König im Münsier sich befand.Wenn der König nach seiner Herberge zurückzog, übergaber sie an der Thür des Münsters wieder dem Marschall,und hielt des Königs Pferd am Zügel und Steigbügel, bisderselbe cs bestiegen, und zog hierauf vor dem königlichenRosse zwischen den beyden Männern, welche cs am Zügelführten, bis zur Herberge des Königs. Hier hielt er wie-der das Roß, bis der König abgestiegen. Dann begleiteteer den König zwischen ihm und dem -Marschall, welcher dieFahne trug, gehend bis zn seinem Zimmer. Damit warsein Dienst geendigt, und er begab auf dem Pferde, wel-ches der König geritten, und welches mit dem ganzen Zeu-ge ihm gehörte, sich in seine Wohnung zurück.
z. Dem Marsch all gehörte zuerst die Entscheidungaller Streitigkeiten zwischen den Herren und den Waffcn-knechtcn, wenn sic nicht den Sold betrafen oder durch einVergehen veranlaßt worden waren, welches Todesstrafenach sich zog Z w cytens: waren ihm alle Ritter undKnechte, welche ans Anordnung des Königs selbst oder sei-nes Stellvertreters oder des Connctabels in des KönigsDienste behalten wurden, untergeben, so daß er ihren Eidempfangen und Musterrollen von ihnen halten mußte. Da-für erhielt er jährlich vier Byzantien (bessns ssrasln-is)für jeden Söldling. Nur diejenigen Söldlinge, welche indes Königs Hause selbst dienten, waren dem Marschallnicht untergeordnet (sank cesws tie 50 N Hoxr^I). D r i t-
*2) 6s il s coraens Uou LkiAiior sliors k^ui -I^irnc-guo a moia, >1a son Lscu)-er vu ils I'Lscu)-sr a Iss Noit UeleimMsi- j-arsoll Lei^llor ssut socless ou Uss solides.