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1 (1807) Gründung des Königreichs Jerusalem
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422
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422 Geschichte der Kreuzzüge. Buch I. Kap. Xlll.

Ä. >099. zu Pferde kämpften, leisteten diesen Eid zu Fuß, indemzwey Mannen des Herrn ihre Pferde vor ihnen hielten,in völliger Rüstung außer Helm und Lanze, welche vonihnen in ihrem Zelte noch zurückgelassen werden mußten.Nach diesem Eide wurden die beiden Kampfer in dieSchranken geführt; derjenige, welcher zum Kampfe auf-gefordert war, schwur laut und vernehmlich, die rechteHand auf ein Cvangclicnbuch gelegt, bcy Gott und demheiligen Evangelium-^), daß er selbst oder derjenige,für welchen er als Champion kämpfte, als Zeuge dieWahrheit geredet oder des ihm anfgcbürdetcn Verbre-chens nicht schuldig sey, der Herausforderer aber ergriffihn bei) dem Daum der rechten Hand, erklärte ihnfür meineidig und schwur, daß der andre entweder einlügenhafter Zeuge oder des Verbrechens, dessen er ihnangeklaat, schuldig sey. Hierauf wurden die Kämpfen-den von einander getrennt; es wurde in alle vier Eckengusgerufen, daß niemand bey Strafe in die Will-kür des Herrn zu verfallen, wagen sollte, auf irgendeine Weise Einem der Kämpfenden Vorschub zu lei-sten^); der Klager oder Beklagte, wenn ein Cham-

rs, NL stlie i! n'a sucunss sukrss,'winuev? sur -e» (ns sur !or cke-raus, wurde beh denen hinznge-seht, welche zu Pferde- kämpften)Hus cslir» ejuo. iaEourt gvsh.ues,tlu. IVA. 10H.

Onci nii nid Oie» St IssLnin; Ovcrnßiies >^us js ». s. w.Hellte unsre seht gebräuchlicheEidesformel:So helfe mir Gottpud sein heiliges Wort," ihre

Erklärung und Bedeutung nichtin den Zwehkämpfen und Gottcs-urthcileu finden? DerSchwörendewollte beh der zu bestehende» Pro-be der Hülfe Gottes so gewiß ge-nießen. oder entbehren, als er desangefchuldigten Verbrechens un-schuldig oder schuldig war.

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