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1 (1807) Gründung des Königreichs Jerusalem
Entstehung
Seite
328
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z ?8 Geschichte der Kreuzzüge. Buch!. Kap. XIH.

Ä'.IVYY. das Verhaltniß der Barone zum König. Daher wir imFolgenden die Classcn der Vasallen nicht weiter unter-scheiden.

z. Gc, Da oft der Fall eintreten mußte, baß Ein Mannükn die yon mehreren Herren Lehen trug, so bestimmte die Ee-iiigi,»., wohnheit, daß die Verpflichtung gegen den frühen, Lehen-»1-chrc- Herrn den spater übernommenen Lehen - Verbindlichkeitenr,ni in *"^ging- Jeder Mann konnte zu dem Lehen, von wcl«Einer chem er selbst persönlich den Dienst zu leisten hatte, nochHand, andres Lehen, welches dieselbe Verpflichtung ihm auf-legte, annehmen, aber ec mußte in seiner Huldigung(llomsgs) seine früher übernommenen Verbindlichkeitenretten"), und war befugt, den persönlichen Dienst desspäter angenommenen Lehens durch einen Ritter versehenzu lassen 5°). Er konnte daher seinem frühem Lehens-Herrn selbst gegen den späten, beistchen, wenn er nurnicht persönlich dem Heere gegenüber stand, in welchemdieser sich befand; denn in einem solchen Falle war esseine Pflicht, .sich zurückzuziehen und nur seine Leute demLehcnsherrn, welchem er half, zu lassend) Um aber

" ) Lsuver Ir keaure ös celuic>u eie ceaus ä on a ssir po-msge svaut e;uv celui tis «eilescveu.

. ^°) ^ssis. er b. tis. Lp. i§Z.

Ein solches Lehen wurde -erricc>n> cisscpe^re. Lp- 2-. Dennelsscpeete hieß ein hinzukommen-des Lehen.

ev. 222. Er erklärtedem Lchcnshcrr»: äs ns ^>uis Yor-ker ^emes contrs iui en lieu oi'i;on cors soir, j>our iucjuelle ciio-

6 k je rn'en lrair ea uns parr etne airlerai >Is inen cors ei cestu»deioinA ns a Vou! ne ä Iui insi»je vesus bien c^us lou 6 nies ßen»Vou» aielsnc conrrs Iui. DevLehensherr konnte unter keinemVorwände ih» zwingen, zu blei-ben. Davon abweichende Bestim-mungen dieses Falls in den Lehen-rechten verschiedener Provinzenvon Frankreich, nach welchen z.B. der Vasall demjenigen scincvHerren wider die andern bchstchcn