XII Inhaltsverzeichnis.
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§ 17t;. Inhalt der Schuldverhältnisse .63
I. Überhaupt (63). Bestimmung des Schuldinhalts durch Rechts-satz oder Rechtsgeschäft (63). Ergänzung und Berichtigung durchdie Bemessung nach Treu und Glauben (63). B.G.B. § 242 mit
§ 157 und § 226 (64). 63
II. Arten der Leistungspflichten (65).65
1. Positive oder negative Leistung (65). Unterlassen und
Dulden (65).65
2. Persönliche oder sachliche Leistung (65). Persönliche
Leistung als Unterlassen oder „Tun“ (65). Arbeit (65). Auskunft-erteilung (66). Vorlegung (66). Abgabe einer Willenserklärung (66).Klagbarkeit und Vollstreckbarkeit der Ansprüche auf persönlicheLeistungen (66). Sachliche Leistung als Verschaffung eines körper-lichen oder unkörperlichen Vermögensgegenstandes (67). Willens-erklärung als Mittel zum Zweck (67). Die Geldschuld (68). Eigen-art der eigentlichen Geldschuld als Schuld schlechthin, allgemeinerSurrogatschuld und Grundlage der Zwangsvollstreckung in das Ver-mögen (68). Uneigentliche Geldschuld (69).65
3. Bestimmtheit oder Unbestimmtheit des Leistungsgegen-standes oder der Leistungsart (69). Gattungsschuld (69). Wahl-schuld (70), Fakultative Ermächtigung (71). Sonstige Unbestimmt-heit, Bestimmung durch einen der Beteiligten oder durch einen
Dritten (71).69
4. Hauptleistungen und Nebenleistungen (72). Zinsen (72).Sonstige Nebenleistungen (73).72
5. Verpflichtung zum Schadensersatz (73). Ihre Eigenartberuht lediglich auf der Besonderheit des Leistungszweckes (74).Objektive Voraussetzung für ihren Eintritt ist Kausalzusammenhang(74). Subjektive Voraussetzung das Einstehen für die Folgen desschädigenden Ereignisses (74). Rechtsgeschäftliche Übernahme (74).Unerlaubte Handlung (74). Rechtmäfsiger Eingriff (75). Nicht-erfüllung einerVerbindlichkeit (75). Leistungsgegenstand (75). Natural-herstellung (75). Geldersatz (76). Umfang des Ersatzes (76). Be-weis (77). Ersatz des vollen Schadens (78). Einschränkungen (79).Einfluls der Mitverantwortlichkeit des Beschädigten (80). DieVerteilung der Schadenslast nach § 254 B.G.B.; Mitverursachungund Mitverschulden (80) Ersatz des immateriellen Schadens (82).Bufse an Stelle von Schadensersatz (84). Vorteilsausgleichung (84).Aufwendungsersatz (85). Unterschied des Bereicherungsanspruches
vom Schadensersatzanspruch (85).73
6. Teilbare und unteilbare Leistungen (86).86
7. Vorübergehende und dauernde Leistungspflichten (86). Be-grifflicher Unterschied (86). Insoweit den Schuldinhalt eine vor-übergehende Leistungspflicht bildet, ist das Schuldverhältnis daraufangelegt, mit der Bewirkung der Leistung zu erlöschen (86). In-soweit eine dauernde Leistungspflicht, wohnt dem Schuldverhält-nisse eine während seines Bestandes konstante Wirkungskraft(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)