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3 (1917) Schuldrecht
Entstehung
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XI
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Inhaltsverzeichnis.

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Schuldverhältnisse, die unfähig sind, Haftung zu begründen (46).Schuldverhältnisse, denen nur die regelmäfsige Ilaftungswirkungentzogen ist (46). Die hlofsen llaftungsschwäclmngen (47). Diesittlichen und Anstandspflichten (47). ß. Schuld ohne Voll-haftung (48). y. Schuld ohne Schuldnerhaftung (48). b. Umkehrungdes Verhältnisses zwischen Schuld und Haftung (49). Haftung alsSchuldgrund (49). a. Haftung ohne Schuld (50). Haftung fürmögliche künftige Schuld (50). Gesellschaftliche und genossen-schaftliche Haftungen (50). ß. Haftung über den Schuldbereichhinaus (50). y. Haftung ohne Schuld des Haftenden (50). Fälle (51).Haftung für fremde Schuld mit eigner Schuld engerer Art (51).c. Bedeutung der Inkongruenzen von Schuld und Haftung für

Ersatz und Ausgleichungsansprüche (52).80

S 175. Begriff und Wesen der Schuldverhältnisse.52

I. Begriff (52).Forderung undSchuld als Einzelverhält-

nis (52). Gesamtverhältnis als Schuldverhältnis (52). Die ge-schuldete Leistung (53). Sie mufs ihrem objektiven Typus nachzu den Gütern gehören, die Vermögenswert haben (53). Sie mufsden Gegenstand eines besonderen Rechts bilden (54). Ansprücheauf ein Tun oder Unterlassen aus Persönlichkeits-, Sachen-,Familien-, Erb- oder Körperschaftsrecht sind keine Schuldverhält-nisse (54). Doch können aus derartigen Verhältnissen besondereVerhältnisse mit schuldrechtlichem Inhalt fliefsen (54). Sie sindals unselbständige Schuldverhältnisse von den selbständigen Schuld-verhältnissen zu unterscheiden (55). Beschränkte Anwendbarkeitdes allgemeinen Schuldrechts auf die unselbständigen Schuld-verhältnisse (55). Offentlichrechtliche Schuldverhältnisse (55) . . 52

II. Wesen (55). Persönliche Struktur(55). Ungleiche Bedeutungdes Leistungsgegenstandes im römischen und deutschen Recht (56).Heutige Auffassung (56). 1. Differenzierung der Sclmldverhältnissenach der Beschaftenheit des Leistungsgegenstandes (56). Persön-liches Tun (56). Brücken zum Personenrecht (57). SachlichesLeisten (57). Brücken zum Sachenrecht (57). 2. Nach dem Mafsedes Bestimmtwerdens der schuldrechtlichen Beziehung durch dieIndividualität der Beteiligten (57). Individualität des Gläubigers (57).Individualität des Schuldners (58). 3. Ungleiche Einrichtung derSubjektbestimmung (58). Unbestimmtheit des Subjekts und An-knüpfung an ein gegenständliches Verhältnis (58). Hinsichtlich derGläubigerstellung (58). Hinsichtlich der Schuldnerstellung (59).

4. Unübertragbarkeit oder Übertragbarkeit (59). Der Forderung (59).

Der Schuld (60). 5. Eingliederung in den objektiven Vermögens-begriff (60). Forderungen als Vermögensgegenstände (60). BegriffderAktiva (60). Schulden als Vermögenslasten (61). Begriff derPassiva (61). 6. Wirksamkeit eines blofs objektiven Schuld- .

bestandes (61). 7. Möglichkeit, dafs das Forderungsrecht, obschonvon Hause aus relatives Recht, Wirkungen gegen Dritte entfaltet (62).Beilegung dinglicher Kraft (62). Verletzbarkeit durch Dritte (63). 55

(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)