Vorwort. VII
nicht unberührt lassen dürfen. Wenn aber alles, was uns wahrefrische Kraft verleihen soll, aus der unergründlichen Tiefe desunsterblichen deutschen Volksgeistes geschöpft werden mufs, sowird auch in unserem Rechtsleben der Segen gesunder Fort-entwicklung davon abhängen, dafs sie den ureigenen Gedanken-gehalt unseres deutschen Rechts immer voller und reiner, immerschöpferischer, immer jugendfreudiger entfaltet.
15. Oktober 1916.
Otto von Gierke.