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2 (1905) Sachenrecht
Entstehung
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XXXVIII
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Inhaltsverzeichnis.

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Insbesondere Forderungswechsel (885). V. Beendigung (886).

Keine Beendigung durch Erlöschen der Forderung (889). Erwerbder Hypothek durch den Eigentümer oder durch den persönlichenSchuldner (886). Schicksale der Forderung bei Beendigung derHypothek (887). 877

§ 161. Die Briefhypothek. I. Begründung (887). II. Hypothekenbrief(888). Erteilung (888). Der Hypothekenbrief als öffentliche Ur-kunde (888). Kein selbständiger öffentlicher Glaube, aber Kraft,den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zu brechen (889). DerHypothekenbrief als Wertpapier (889). Zugehörigkeit zu denRektapapieren (890). III. Erwerb der Briefhypothek (890). DurchÜbergabe des Briefes oder gehörigen Ersatz der Übergabe (890).

IV. Übertragung der Briefhypothek. 1. Rechtsgesckäftlicke Über-tragung (891). Briefübergabe und Abtretungserklärung (891).Wirkung der Übertragung mittels privatschriftlicher Abtretungs-erklärung (892). Verstärkte Wirkung der Übertragung mittelsöffentlich beglaubigter Abtretungserklärung (892). Wirkung derÜbertragung mittels Bucheintrages (893). 2. Belastung (893).

3. Pfändung (894). 4. Gesetzlicher Übergang (894). V. Geltend-machung (895). Der Brief kein Praesentationspapier (895). Aber

Einlösungspapier (895). 887

§ 162. Die Buchhypothek. 1. Begründung (896). 11. Erwerb (896).Sperrfrist für die Erstreckung des öffentlichen Glaubens des Grund-buchs auf die Forderung bei der Darlehnshypothek (896). 111. Über-tragung (897). IV. Geltendmachung (897). 896

§ 163. Die Sicherungshypothek. I. Die Sicherungshypothek über-haupt (898). 1. Begriff (898). 2. Begründung (898). Rechtsgeschäft-liche Bestellung (898). Anspruch auf Bestellung aus gesetzlichemPfandtitel (898). Auferlegung im Wege der Zwangs- oder Arrest-vollstreckung (899). Entstehung ohne Eintragung auf Grund einesPfandrechts an der Forderung auf Grundstücksübereignung (900).Entstehung im Wege gesetzlicher Umwandlung (900). 3. Wirkung(901). Abhängigkeit des dinglichen Rechts von der Forderung (901).Gleichwohl besitzt auch die Sicherungshypothek das dem Wesendes modernen Grundpfandrechts entsprechende Mafs von Selbständig-keit (902). II. Sicherungshypothek für Forderungen aus Inhaber-oder Orderpapieren (902). Begründung (903). Kein Hypotheken-brief, aber Aufnahme des Grundpfandrechts in das Inhaber- oderOrderpapier (904). Verkehrsfähigkeit trotz grundsätzlicher Un-selbständigkeit der Hypothek (904). Zulässigkeit der Bestellungeines Gläubigervertreters als Treuhänders (904). Rechtsstellung desTreuhänders (905). Verhältnis desselben zu einem vertrags-mäfsigen oder gesetzlichen Gläubigerverband (906). III. Höchst-betragshypothek (906). Bestellung (906). Umfang der dinglichenSchuld (907). Übertragung der Forderung ohne die Hypothek (907).Das in Höhe des Betrages, um den die Forderung jeweilig hinter

("Die in Klammer beigefügten Ziffern bedeuten die Seitenzahlen.)