Inhaltsverzeichnis.
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begriffes vom Eigentumsbegriff (809). Einheitlichkeit des Pfand-rechtshegriffes (810). Das Pfandrecht als dingliches Haftungsrecht(810). Verhältnis der pfandrechtlichen Sachhaftung zur persön-lichen Haftung und zur Vermögenshaftung (810). Differenziierungvon Liegenschafts- und Fahrnispfandrecht (811). II. ÄltereSatzung (812). Auf lösend bedingte Übereignung zur Sicherung (812).Entwicklung und Absonderung der blofsen Satzung (812). Be-gründungsform (813). Satzungsgewere und dingliches Recht desPfandnehmers (813). Ewigsatzung und Todsatzung (814). Eigen-tum und Gewere des Verpfänders (814). Einlösungsrecht (815).Befriedigung des Satzungsgläubigers aus seinem Nutzungsrecht(815). Übertragung (815). Beendigung (816). Ältere Satzung alsVeriällpfand (816). Vereinzelt als Verkaufspfand (816). DasPrinzip der reinen Sachhaftung (817). Schuld und Pfand (817).Ältere Satzung an liegenschaftlichen Rechten (817). III. .lungereSatzung (818). Ältere Formen der Verpfändung eines Grundstücksohne Besitzeinräumung (818). Aufschiebend bedingte Übereignungzur Sicherung (818). Aufschiebend bedingtes Nutzungspfandrecht(818). Rein anwartschaftliclie Satzungsgewere (818). Stadtrecht-liche Verbindung derselben mit der Anweisung als Exekutions-objekt (819). Die neue Satzung als Rechtsinstitut (819). Rechts-förmliche Bestellung (819). Dingliches (leclit und Gewere desSatzungsgläubigers (820). Eigentum und Gewere des Schuldners(820). Verfügungsbeschränkungen (821). Zulassung mehrfacherVerpfändung (821). Wertrechtliche Auffassung (821). Befriedigungaus dem Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung (822).Übereignungsverfahren (822). Verkaufsverfahren (822). Das Prinzipder reinen Sachhaftung (823). Neuere Satzung an liegenschaft-lichen Gerechtigkeiten (823). Die Vermögenssatzung (824). IV. Ver-hältnis zum Rentenkauf (825). 809
156. Das Grundpfändrecht seit der Rezeption. I. Die Auf-nahme des römischen Pfandrechts (826). Das gemeine Recht (826).Widerstand der Partikularrechte (827). Bedeutung der Reste deseinheimischen Rechts für die Neubildung (827). II. Das Nutzungs-Pfandrecht an Liegenschaften (827). Fortbestand und Umbildungder älteren Satzung (827). Untergang des Besitzpfandrechtes anLiegenschaften überhaupt (828). III. Die Entstehung der modernenHypothek (829). Römische und deutsche Bestandteile (829). 1. Dieäufsere Gestalt der modernen Hypothek entstammt der neuerenSatzung (829). Partikularrechtliche Erhaltung deutschrechtlicherVerpfändungsformen (829). Meist nur als Mittel für Begründungvon Vorzugsrechten (830). Zum Teil mit ausschliefslich rechts-begründender Kraft bei rechtsgeschäftlicher Pfandsetzung (831).Bisweilen als alleiniges Mittel pfandrechtlicher Grundstücks-belastung (832). Rückkehr zu diesem System seit dem 18. Jahrli.
(832). Kursächsisches Recht (832). Preufsisches Recht (832).Österreichisches Recht (833). Konsequenzen des deutschrechtlichen
(Die in Klammer beigefügten Ziffern bedeuten die Seitenzahlen.)
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