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2 (1905) Sachenrecht
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XIV
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XIV

Inhaltsverzeichnis.

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(189). Verhältnis zum Besitzesbegriff (189). Fortwirkung der Gewereim sachenrechtlichen Publizitätsprinzip (190). III. Arten (190). 1. Ver-schiedenheit nach der Grundlage (190). a. Leibliche Gewere (190). AnLiegenschaften (191). An Fahrnis (192). Fortschreitende Diffe-renzierung (193). b. Ideelle Gewere (193). Ihre Wurzeln im liegen-sehaftlichen Öffentlichkeitsprinzip (193). Fälle (194). Verhältnis zurleiblichen Gewere (195). c. Hechte Gewere (196). Verstärkung derGewere durch offensichtlichen und unangefochtenen Bestand (196).Rechte Gewere im technischen Sinn (197). 2. Lehn-, dienst- und hof-reclitliche Gewere neben der landrechtlichen Gewere (198). 3. Eigeu-gewere und beschränktere Gewere (199). 4. Ruhende und anwart-schaftliche Gewere neben gegenwärtiger Gewere (200). 5. Gewerean unkörperlichen Sachen (201). 6. Sondergewere und gemein-schaftliche Gewere (202). IV. Wirkungen (203). 1. Für die Rechts-verteidigung (203). Gegen außergerichtlichen Angriff (203). Gegengerichtlichen Angriff (203). 2. Für die Rechtsverwirklichung (204).Angriffskraft der ideellen Gewere (204). Der ruhenden Gewere(205). Der anwartsehaftlirlien Gewere (206). Der unfreiwillig ver-lornen Gewere (206). 3. Für die Rechtsübertragung (207). Ein-räumung von Gewere als sachenrechtliches Übertragnngsmittel(207). Legitimationskraft der Gewere im Rechtsverkehr (208).

V. Schutz (208). 187

§ 114. Der Besitz. I. Gewere und Besitz(209). Umbildung des römischenBesitzesrechts (210). Neuere Entwicklung (211). Das heutige Be-sitzesrecht (211). II. Begriff des Besitzes (212). Der Besitz alsRechtsverhältnis (213). III. Arten (214). 1. Nachwirkungen derUnterscheidung leiblicher, ideeller und rechter Gewere (214).

2. Nachwirkung der Unterscheidung von land-, lehn- und hofrecht-licher Gewere (215). 3. Einflufs der Unterscheidung von Eigen-gewere und beschränkter Gewere (215). Besitz und Inhabung imheutigen Recht (216). Eigenbesitz und Lehnbesitz (217). 4. Teil-besitz (218). 5. Einwirkung der mehrfachen Gewere (218). Un-mittelbarer und mittelbarer Besitz (218). Fälle (219). Wesen desmittelbaren Besitzes (220). 6. Gemeinschaftlicher Besitz (220).

Mitbesitz (221). Schlichter Mitbesitz und Mitbesitz zu gesamterHand (222). 7. Mängel des Besitzes (223). 8. Rechtsbesitz (224).Gemeines Recht (224). Die Gesetzbücher (225). Heutiges deutsches

Recht (226). 209

§ 115. Erwerb und Verlust des Besitzes. I. Überhaupt (227).Besitznachfolge (227). Natur der die Besitzverhältnisse um-gestaltenden Handlungen (227). II. Erwerb (228). Willenselement(228). Erwerb durch Geschäftsunfähige (229). Erwerb ohneWissen (229). Erwerb durch Vertreter (229). III. UrsprünglicherErwerb (230). IV. Besitzübertragung (230). Die Übertragungs-handlung als Realakt oder als Rechtsgeschäft (231). 1. Übertragungdurch Übergabe (232). Übergabe mittels eines Schlüssels (233).Mittels eines Warenpapiers (233). Mittels Zeichnung (234).

(Die in Klammer beigefügten Ziffern bedeuten die Seitenzahlen.)