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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
Entstehung
Seite
98
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98 Drittes Kapitel. Quellen, Hülfsmittel u. Litteratur des deut. Privatrechts.

von J. A. Seuffert begründete Archiv für Entscheidungen der oberstenGerichtshöfe in den deutschen Staaten (Seuff.) von überragender Be-deutung 72 . Für manche Gebiete des deutschen Privatrechts kommenauch die Entscheidungen des ehemaligen Reichsoberhandelsgerichts(R.O.H.G.) in Betracht 73 . In erster Linie aber fordert natürlich seit1880 die Sammlung der Endscheidungen des Reichsgerichts (R.Ger.)allseitige Beachtung 74 .

5. Die Verhandlungen des deutschen Juristentagesenthalten besonders in den darin veröffentlichten Gutachten mancheschätzbare deutschrechtliche Arbeit .

VI. Litteratur d e r P a r t i k u 1 a r r e c h t e 76 . Die Bearbeitungder deutschen Partikularrechte blieb lange ziemlich äufserlich undhandwerksmäfsig. Erst neuerdings erfüllte auch sie sich mehr undmehr mit dein am gemeinen Recht geschulten wissenschaftlichen Geist.

1. Preufsen.

a. Das preul'sische Landreclit erreichte zunächst in seinemGebiet nur allzu gut das ihm vorschwebende Ziel der Ersetzung derRechtswissenschaft durch Gesetzeskuude. Einen höheren Schwungnahm die landrechtliche Schriftstellerei erst seit der Wiederherstellungdes Zusammenhanges mit der gemeinrechtlichen Theorie. Dieersten Schritte in dieser Richtung tliat F. W. L. Bornemann 77 .Bahnbrechend wirkte Ch. Fr. Koch 78 . Entschiedener noch gieng

72 München 1847 ff., jetzt herausg. v. Schütt. Bringt seit Errichtung desR.Ger. auch endgültige Entscheidungen von Oberlandesgerichten.

73 Herausg. von den Käthen des Gerichtshofs, 25 Bde., Erlangen, späterLeipzig, 18701880.

74 Entscheidungen des Reichsgerichts, herausg. von den Mitgliedern desGerichtshofs, Leipzig 1880 ff.; die Entsch.in Civilsachen undin Strafsachenerscheinen in gesonderten Bandreihen, von denen hier überall da, wo ein Bandohne nähere Angabe citirt wird, die erstere gemeint ist. Eine fortlaufende Ueber-sicht aller Entsch. bietet A. Bolze, Die Praxis des Reichsgerichts in Civilsachen,Leipzig seit 1886. Dazu 0. 11 ähr, Urtheile des Reichsgerichts mit Besprechungen,München u. Leipzig 1883; L. Rocholl, Rechtsfälle aus der Praxis des Reichs-gerichts, 2 Bde., Breslau 1883 ff

75 Herausg. von dem Schriftführeramt der ständigen Deputation, Berlin seit1860; die Verhandlungen tragen die Zahl des Juristentages, auf den sie Bezughaben, und hei jedem Juristentag besondere Bandzahlen.

76 Kurze Uehersichten über die einzelnen Partikularrechte in HoltzendorffsLncykl. 3. Auf!. (1877) S. 10411195 (seit der 4. Aufl. leider weggelassen). Voll-ständigste Litteraturühersicht hei Roth, D.P.R. I § 53 u. 5557.

77 Systematische.Darstellung des preufsischen Civilrechts, 6 Bde., Berlin18341839, 2. Aufl. 18421845.

78 Lehrbuch des preufsischen Privatrechts, 2 Bde., 3. Aufl. Berlin 18571858(zuerst 1845). Einflufsreicher noch wurde Kochs grofser Kommentar zum Land-