94 Drittes Kapitel. Quellen, Hülfsmittel u. Litteratur des deut. Privatrechts.
deutsche Privatrecht“ von J. Behrend 50 und das „Deutsche Rechts-buch“ von F. Dahn 51 zu erwähnen.
Ferner sind zahlreiche Grundrisse zum deutschen Privatrechterschienen 62 . Unter ihnen bildet der von W. Th. Kraut (1800—1873)verfafste „Grundril's zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht mitEinschlufs des Lehn- und Handelsrechts“ besonders in der vonF. Frensdorff besorgten Neubearbeitung eines der werthvollstenMittel für die Belebung und Vertiefung des germanistischen Rechts-studiums 5S .
Eine jetzt freilich längst veraltete Behandlung der Streitfragendes deutschen Privatrechts hat K. A. Griindle'r (1769—1843) ge-liefert 54 .
Zum Theil gehören hierher auch die Werke, die deutsches undrömisches Recht mit einander vergleichen 66 oder gleichzeitig dar-stellen 66 .
Von hervorragender Bedeutung endlich ist auch für das geltendeRecht das unter dem Titel „Institutionen des deutschen Privatrechts“erschienene Werk von A. Heusler. in dem ein System des reinen
60 In Holtzendorffs Encyklopädie Bd. I, 5. Aufl. S. 565—609.
61 Nördlingen 1877 (Darstellung für Laien und Anfänger).
52 Dieck, Geschichte, Alterthiimer u. Institutionen des deutschen Privatrechtsim Grundrifs mit beigefügten Quellen, Halle 1826; Ort 1 off, Grundzüge einesSystems des Teutschen Privatrechts mit Einschlufs des Lehnrechts, Jena 1828;Gareis, Grundrifs zu Vorlesungen über das deutsche bürgerliche liecht mit Ein-schlufs des Handels-, Wechsel- u. Seerechts nebst beigefügten Quellennachweisungen,Giefsen 1877; Franklin, Geschichte u. System des deutschen Privatrechts, einGrundrifs zu Vorlesungen, Tübingen 1878, 2. Aufl. 1882; Dahn, Deutsches Privat-recht, Grundrifs I. Abth. (Privatrecht u. Lehnrecht), Leipzig 1878.
53 Zuerst Göttingen 1829, 5. Aufl. Berlin 1875, 6. Aufl. neu bearbeitet v. F.Frensdorff, Berlin u. Leipzig 1886. Neben Quellen- und Litteraturangaben einesehr reiche Sammlung von Quellenstellen sowohl zur Geschichte wie zum heutigenBestände des deutschen Hechts.
54 Polemik des germanischen Land- und Lehnrechts, 4 Bde., Merseburg1832—1838.
65 C. A. Schmidt, Der prinzipielle Unterschied zwischen dem röra. u. german.Recht, Bd. I, Rostock u. Schwerin 1853; Fr. v. Hahn, Die materielle Ueberein-stimmung der römischen u. germanistischen Rechtsprinzipien, Jena 1856.
56 A. Chr. J. Schmid, Handbuch des gegenwärtig geltenden gemeinendeutschen bürgerlichen Rechts, 2 Bde., Leipzig: 1847; Fr. Bluhme, System des inDeutschland geltenden Privatrechts mit Einschlufs des Civilprozesses, Bonn 1851,2. Aufl. 1855 (Abth. II seiner Encyklopädie der in Deutschland geltenden Rechte).— Wissenschaftlich werthlos ist G. Prager, Lehrbuch des gesammten Privatrechtsu. s. w., 3 Bde., Berlin u. Leipzig 1888—1890.