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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
Entstehung
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90 Drittes Kapitel. Quellen, Ilülfsmittel u. Litteratur des deut. Frivatrechts.

und juristisch zu durchdringen suchte, aber nur einen sehr dürftigenund farblosen Abrifs zu Stande brachte 26 .

Daneben kam seit der Mitte des Jahrhunderts eine vom Natur-recht beeinflufste mehr praktische Richtung auf, die sich an das Lebenhielt und namentlich durch Sammlung und Vergleichung der Partikular-rechte ein allgemeines deutsches Recht zu konstruiren unternahm.In geradezu tumultuarischer Weise kündigt sich diese Wandlung inJob. Georg Estors (16991773) Bürgerlicher Rechtsgelehrsamkeitder Teutschen an 27 . Besonnener führte das neue Programm Joh.Ileinr. Christ, v. Selchow (17321795) durch, dessen Elementajuris Germanici privati hodierni einen aufserordentlichen Erfolg er-rangen 28 . Jahrzehnte hindurch blieb ihre Herrschaft unbestritten 20 .

Gestürzt wurde sie erst durch Justus Friedrich Runde(17411807), dessenGrundsätze des gemeinen deutschen Privat-rechts seit 1791 in immer neuen Auflagen erschienen 30 . Dieses Lehr-buch übertrifft seine Vorgänger nicht blos durch den Reichthum desverarbeiteten Stoffs, sondern offenbart auch in der Aufsuchung dereinheitlichen Grundgedanken des deutschen Rechts und in der Durch-führung eines selbständigen Systems einen neuen wissenschaftlichenGeist und zeichnet sich zugleich durch praktischen Sinn und anschau-liche Darstellung in deutscher Sprache vortheilhaft aus. Doch bleibtes im naturrechtlichen Gedankenkreise befangen und läfst weder inder geschichtlichen Grundlegung noch in der juristischen Begriffs-bildung erhebliche Fortschritte erkennen. Rundes Buch wurde vonW. A. F. Danz (17641803) in einem umfangreichenHandbuch

26 Elementa juris Germanici privati hodierni, Gott. 1748, 3. ed. 1776. DazuConspectus jur. Germ. priv. hod. novo systemate tradendi, Gott. 1754.

27 Ausgefertigt von J. A. Hoffmann, 2 Thle., Marburg 17571758, Th. 3Frankfurt a. M. 1767. Das Juristische geht hier völlig im Stofflichen unter, dasaus Naturkunde, Technik und allen möglichen anderen Wissensgebieten zu-sammengeholt wird.

28 Zuerst als Institutiones jurisprudentiae Germ., Gott. 1757; dann als Eiern,jur. Germ. priv. hod. ex ipsis fontibus deducta, Hannov. 1762; 8. ed. Gott. 1795.

29 Es erschienen nur unbedeutende andere Werke, wie Joh. IIeumann,Conspectus juris civilis communis Gennanorum nativi et adsciti in tabulis exhibitis,Altdorf 1760, u. Joh. Paul Ferd. Schröter, Fundamenta juris privati Germ,hodierni, Lips. 1777. Das Buch von E. C. Westphal, Das deutsche und reichs-ständische Privatrecht, 2 Thle., Leipzig 1783, ist nur eine Sammlung von Ab-handlungen.

30 Der ersten Auflage, Göttingen 1791, folgten drei weitere vom Verfasserselbst und dann noch vier von seinem Sohn Chr. L. Runde besorgte Auflagen;8. Aufl. 1829.