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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
Entstehung
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XXXII
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XXXII Berichtigungen und Nachträge.

Zu S. 842 Anm. 9: über Verlust der Neuheit durch offenes Feilhalten vgl.R.Ger. XXXIII Nr. 33.

Zu S. 868 Anm. 37 u. S. 879 Anm. 92: dafs das Patentamt durch § 3 des R.Ges.

v. 7. Juni 1893 nicht zuständig geworden ist, die Abhängigkeit einesPatentes sei es im Ertheilungsverfahren sei es im Nichtigkeitsver-fähren festzustellen, hat jetzt auch das R.Ger. XXXIII Nr. 32 in aus-führlicher Begründung dargethan.

ZuS. 888 Text Z. 13 v. o.: 1.Entgemeinschaftung stattEntgemeinschaft.