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1 (1895) Allgemeiner Teil und Personenrecht
Entstehung
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Vorwort.

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sehen Rechtswissenschaft wird somit durch kein wie inaner beschaffenesZukunftsrecht erledigt werden. Stets wird sie berufen bleiben, dasjeweilig geltende Recht mit dem unverlierbaren nationalen Rechts-gedanken in Verbindung zu setzen. Und niemals wird sie aufhörendürfen, daran zu arbeiten, dafs unser Recht, wo es nicht deutsch ist,deutsch werde.

Um so weniger wird zur Stunde, da die Zukunftsfrage nochschwebt, ein erneuter Versuch der Darstellung des deutschen Privat-rechts als unzeitgemäfs verworfen werden können. Dringender viel-mehr als je ergeht an uns die Mahnung, dafs wir uns dessen, was wiran deutschem Rechte wirklich besitzen, voll bewufst werden. Auf dafswir das Erbe unserer Väter mehren und nicht mindern!

Weihnachten 1894.

O. Gierke.