Der dreissigjahrige Krieg.
519
zusicherte, bis sie gehörige Entschädigung der Kosten für dendeutschen Krieg erhalten haben würden, ohne Wissen des Her-zogs eingeschoben worden. Der Kurfürst habe zwar seineTruppen, wie er durch Annahme des Präger Friedens ver-pflichtet gewesen, zum kaiserlichen Heere stoßen lassen, ohnedoch Feindseligkeiten gegen die Schweden zu unternehmen,welche desohngeachtet die Mark feindlich behandelt und Kü-strin eingeschlosscn hatten. Er sei noch geneigt zu Friedens-Unterhandlungen, welche bald eröffnet werden sollten.
Unterdessen starb der Herzog, und Steno Bielke erklärte w.Märzsogleich den Ständen, er könne nicht zugcben, daß Branden-^!?bürg lals Feind Schwedens sich in die Regierung des Landesmische. Nun soderte der Kurfürst die Pommern zur Huldi- 14. Märzgung auf und überschickte deshalb Patente, um sie öffentlichanschlagen zu lassen. Steno Bielke drohete dem brandenbur-gischen Trompeter, ihm das Patent auf den Kopf nageln zulassen, gab ihn. nur auf vielfache Vorbitten los und verbotalle Gemeinschaft mit Kurbrandcnburg '), denn die Pommernwaren den Schweden nicht eben geneigt und hätten sich gernan den Kurfürsten gehalten -). Argwöhnisch auf den unfernder Grenze Pommerns auf seinem Erbgute Boitzcnburg in derUkcrmark befindlichen Arnim, ließ ihn Bielke überfallen, auf-heben und nach Stockholm bringen, von wo er nach einigerZeit durch die Flucht entkam
Eine Landesregierung musste indessen doch eingerichtetwerden; cs wurde also von den Ständen beschlossen, dieStände und herzoglichen Räche sollten die Regierung, wiees in der Regimentsverfassung vom 19. November 1634 be-stimmt worden wäre, führen, die Regalien aber und ober-herrlichen Rechte unterdessen ruhen '). Der König Wladis-laus von Polen zog Lauenburg und Bütow als eröffneresLehn ein.
Nun trat der Kurfürst Georg Wilhelm, in seinen Rcch-
1) putentlork <!e rel>. 8uer. 1>. IX. Z. 45.
2) Chemnitz a. a. O. zweiter Theil. S. 858.
3) Försters Wallenstcin Bd. III. Anhang. S. 136.
4) l^iitciiäort a. a. O. 6. IX. §. 46 — 48.