368 Buch III. Drittes Hauptstück.
den konnte, keine neue Nahrung zu geben. Nun wendetensich die Querulirendcn an den König von Polen, der ihnenwilliges Gehör lieh. Seine Räthe mögen durch Geld ge-wonnen worden sein, wenigstens verfügten die Querulircnden,welche die Oberhand bei den Landständcn hatten, über einebesondere Cassc, wie das auch bei Landstandcn anderer Län-der nicht ungewöhnlich war. Der König von Polen bewilligtedie Versammlung eines Landtags, und dieser bewirkte nun,w. Jul. daß der König alle der calvinischcn Religion irgend Vcrdäch-1616 yon jedem Amte ausschloß, diejenigen aber, welche bereitsangcstellt waren, zwang ihre Jrrthümcr zu widerrufen oderihre Ämter aufzugebcn. Das Verbot des Kurfürsten, gegendie calvinische Sccte zu predigen und zu schreiben, hob derKönig auf und erklärte die Reformirten auch für unfähig zuAnstellungen an der Universität und sogar daselbst zu studiren ').
Der Kurfürst begab sich, um die Ruhe hcrzustcllen, selbstnach Preußen und feierte im Schlosse das Abendmahl aufreformirte Weise. Dieses wurde als Eingriff in die Landes-privilcgien angeschn. Der Landtag, welchen der Kurfürstendlich zu berufen gezwungen wurde und der in Gegenwartpolnischer Bevollmächtigte!: gehalten werden musste, war sehrstürmisch. Der König, welcher Alles that was des Kurfür-MLrzsten Ansehn schwächen konnte, hatte bereits die Macht dcr Rc-161" gimcntsräthe ausserordentlich erweitert, indem er ihnen dasRecht gab dem Kurfürsten zwei oder drei Personen zu Be-setzung aller erledigten Ämter vorzuschlagen, aus welchen die-ser einen in bestimmter Zeit wählen musste. Als die Ständeaus völlige Abschaffung der reformirten Religion drangen, be-wog dies den Kurfürsten sein Glaubcnsbckenntniß in deut-scher und lateinischer Sprache bekannt zu machen. Er lehntedarin den Vorwurf ab, die christliche Religion verlassen, sichzu einer ketzerischen und gotteslästerlichen Secte begeben zuhaben und den Verträgen und Rechten Preußens zu nahe getre-ten zu sein. Er behauptete Alles zu glauben, was die un-gcändcrte augsburgischc Confcssion, deren Apologie, der Kate-chismus Luthers und die preussische Kirchcnordnung v. I. 1558
I) Baczko Bb. IV. Verlage §6.