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Buch III. Drittes Hauptstück.
Die beiden Häuser Kurbrandcnburg und Pfalzncuburghatten mehrere Jahre hindurch in ziemlicher Übereinstimmungdie julichschcn Lander durch beiderseitige Statthalter, den Mark-grafen Ernst, Bruder des Kurfürsten und den Prinzen Wolf-gang Wilhelm, Sohn des alten Pfalzgrafen Philipp Ludwig,regiert, bis sie zuerst über die Besetzung geistlicher Ämter inZwist gcriethcn, indem der brandenburgische Statthalter, wel-cher rcformirt geworden war, seine Glaubensgenossen, derPfalzgraf dagegen als strenger Lutheraner die scinigcn begün-stigte. Vergeblich hatten Vorstellungen der Gcncralstaatcn Bei-legung versucht. Als darauf wahrend der Abwesenheit desjungen Pfalzgrafen der brandenburgische Statthalter ohne Rück-sicht auf die Gemeinschaftlichkeit der Negierung ein Patent ein-seitig anschlagen ließ, so widersprachen dem die neuburgischmNathe. Es wird nun erzählt, man wäre zur endlichen Be-seitigung des Streits aus den Gedanken gekommen, der jungePfalzgraf solle sich mit einer Tochter des Kurfürsten vermäh-len und die brandcnburgischen Rechte auf Jülich als Mitgabcerhalten. Bei einer Zusammenkunft beider Fürsten hätte je-doch während der Tafel der Kurfürst nach lebhaftem Wort-wechsel dem Pfalzgrafen eine Ohrfeige gegeben, worauf Beidehöchst erbittert von einander geschieden wären *). So viel istgewiß, daß die neuburgischm Räthe im Jülichschen, als derSeptbr. Kurfürst nach dem Tode des Markgrafen Ernst seinen Sohn,
1613 den Kurprinzen Georg Wilhelm, zum Statthalter bestellte, sichweigerten diesen vor der Rückkehr des abwesenden Pfalzgrafenanzucrkennen, wenn er nicht vorher mehrere ihn thcils belei-digende thcils beschränkende Puncte einginge. Der junge bisdahin lutherische Pfalzgraf wurde jetzt ganz unerwartet heim-Noobr. lieh katholisch, vermählte sich mit der jüngern Schwester des
1613 Herzogs Maximilian von Baicrn und schwor dann zur großenKränkung seines alten ehrwürdigen Vaters, der darüber vor
1614 Gram starb, öffentlich seinen Glauben ab. Durch seine Ge-
is Vergl. die von Senkenbcrg in der Fortsetzung Haberlins Bd.XXIII. S. 670. und von Köhler Münzbclustigungen Bd.66X.XI. S- Z40.angeführten Schriften. Man hat die Sache auch bezweifelt, aus Grün-den, welche, wenn sie allgemeinere Gültigkeit erhielten, das Studium derGeschichte durch Verringerung ihresUmfangcs viel bequemer machen würden.
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