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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Buch III. Drittes Hauplstück.

dieser Hoffnungen nicht, indem er, durch drei Gemahlinnenein Vater von drei und zwanzig Kindern, den noch die Ge-burt seines Urenkels, in Georg Wilhelm, crsreuete, zwei und8-Ja», siebenzi'g Jahre alt starb. Er hatte sein Land in Frieden rc-giert und dessen Wohlstand dadurch merklich gemehrt. Kurz1596 vor seinem Tode hatte er durch ein Testament seinem SohneChristian aus der dritten Ehe die Neumark vermacht, was zuStreitigkeiten in der Familie Veranlassung gab, indem derKurprinz Joachim Friedrich keine Theilung der Lander zuge-bcn wollte und sich auf das Statut des Albrccht Achilles be-rief, wahrend sein Vater sich auf die wirklich ausgeführtcnBestimmungen Joachims I. stützte. Dieses vcranlasste einenähere Bestimmung der Verhältnisse des Hauses durch eineneigenen Vertrag der Mitglieder desselben. So wurde durchVermittlung des Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach1598 der gcraer Hausvertrag abgeschlossen, welcher jedoch erst nach1603 dem Tode des Markgrafen von den Brüdern des Kurfürstenvöllig angenommen wurde, indem dieser erst dadurch Gelegen-heit erhielt den Ansprüchen derselben genügen zu können').

In diesem Hausvcrtrage wurde, um aller Verringerungdes Hauses zuvorzukvmmen, das vom Kaiser Friedrich III.(1473) bestätigte Hausgesetz des Kurfürsten Albrecht Achillesals Familienstatut und Vertrag und unverletzliches Staats-gesetz anerkannt, weil zur Erhaltung fürstlicher Häuser auchdie eingcpflanzte Liebe der Altern gegen die Kinder oftmalsbeschränkt werden müsse. Dem gemäß sollten nun die ge-sammten Marken mit den zu ihr gehörigen Herrschaften inder Lausitz, dem Herzogthume Krossen und den Anwartschaf-ten auf Pommern und andere benachbarte Länder ungetrenntimmer dem Erstgebornen gemäß der goldenen Bulle zufallen;in Franken, sollten nie mehr als zwei Fürstcnthümer sein,welche den Brüdern des Kurfürsten, den Markgrafen Christianund Joachim Ernst gegeben wurden, deren Häuser gegen dasEnde des sicbenzehnten und im Anfänge des achtzehntenJahrhunderts ausstarbcn. Das Herzogthum Jagerndorf er-hielt der Sohn des Kurfürsten, der Markgraf Johann Georg.

1) Lancizolle, Bildung des preußischen Staats Bd. I. S. 539.