Vom Religionskrieg bis zum 30jähr. Krieg. 321
von Teschen und Friedrich von Liegnitz und dem Burg-grafen von Prag, Stinko von Rosenberg, eine Anwartschaftauf das Herzogthum Oppeln gegeben, was Kaiser Maximi-lian I. und König Sigismund von Polen als Vormünderdes Königs Ludwig (1517) bestätigten. Bald darauf (1521)siel durch den Tod Herzog Valentins von Ratibor, vermögeeiner Erbverbrüderung auch dieses Fürstenthum an Johannvon Oppeln. Dieser schloß nun eine Erbverbrüderung mitdem Markgrafen Georg und dessen Bruder Kasimir, welchesich verpflichteten, im Falle sie als Erben eintraten, den Her-zogen von Teschen und Liegnitz' viertausend Ducaten zu zah-len. König Ludwig und die böhmischen Stande genehmigtenden Anfall beider Herzogthümer an die Markgrafen (1524),wenn Herzog Johann ohne Erben sterben sollte. Georgnahm den Titel eines Herzogs von Oppeln und Ratibor an,und die Stande des Landes huldigten ihm zur Nachfolge.Allein nach Ludwigs Tode (1526) verweigerte König Ferdi-nand dem Markgrafen die Nachfolge, sowohl, wie er behaup-tete, auf Verlangen der böhmischen Stande, welche MarkgrafGeorg durch eine unvorsichtige Äusserung aufgebracht hatte,als auch unter dem Vorwände, König Ludwigs Privilegiumsei mit dessen Tode erloschen. So erhielt der Markgraf durcheinen Vertrag (1531) die verhältnißmäßig immer noch sehrbedeutende Summe von fast 200,000 Ducaten auf die Her-zogthümer als Pfand versichert vom Könige, der auch noch40,000 Ducaten, welche Georg den Herzogen von Teschenund Liegnitz schuldig war, übernahm. Als Herzog Johannvon Oppeln und Ratibor (1532) starb, nahm der Markgrafals Pfandcsherr diese Länder und die Herrschaften Oderbergund Beuthen mit mancherlei Beschränkungen in Besitz. Gernhätte Ferdinand die Länder ausgelöst, auch weil Georg dieReformation sehr begünstigte; doch mangelte ihm Geld under konnte das erst nach Georgs Tode ausführen. GeorgsSohn, Georg Friedrich, erhielt (1552) die Pfandsumme aufSagan angewiesen, das der König kurz vorher von Sachsenausgelöst hatte, und das bald nachher (1558) durch Bezahlungdes Pfandschillings an den Markgrafen Georg Friedrich in dieStenzel Gesch. d. Preussisch. Staats I. 21