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Buch II. Achtes Hauptstück.
gestattete dem Orden nicht die geschlagenen Wunden zu hei-len. Um die Söldner zu bezahlen, mussten jetzt auch die nochübrigen silbernen Gefäße und goldenen Becher eingeschmolzenwerden, welche zu hohen Festen bei der Bewirthung fürstlicherGaste aufbewahrt worden waren.
Zu dieser Zeit großer Verwirrung und Bedrängnisse tra-ten auch die Spuren religiöser Bewegung und Spaltung indas Leben. Die Lehren des Huß waren auch nach Preussengelangt, auch hier wurde laut gegen den Mißbrauch der geist-lichen und päpstlichen Gewalt, gegen Lüderlichkeit, Üppigkeitin Klöstern und gegen Menschensatzung gesprochen, und dieheilige Schrift zur Hand genommen. Im Orden war diePartei Heinrichs von Plauen, das goldne Vließ genannt, ge-gen die des Hochmeisters, welche mit dem Namen des golde-nen Schiffs bezeichnet wurde. So wuchs in jeder Rücksichtdie Gefahr mit der allgemeinen Bewegung. Bei dieser Nothdes Ordens sah sich der Meister jetzt genöthigt in größererAusdehnung zu thun, was seinen Vorgänger so verhasst ge-macht hatte. Er musste das Land an den Orden fesseln und1416 setzte auf einem Landtage zu Marienburg fest, daß der Hoch-meister künftig in Marienburg bei sich haben solle die klügstenBrüder des Ordens, ferner zehn Männer aus des Landes Adelund zehn Nathsherren, je zwei aus den größten Städten, Dan-zig, Elbing, Thorn, Kulm und Königsberg, welche von denBürgern und dem Nathe dieser Städte erwählt würden. Nurmit Zustimmung dieses Landraths sollten künftig Neuerun-gen in allgemeinen Landcssachen vorgenommen, Abgaben er-hoben und demselben Alles vorgelegt werden, worin des Lan-des Vorrechte und Freiheiten verkürzt zu sein schienen. Dochbediente sich der Hochmeister des Landraths nur bei neuenAuflagen. Die Landes-Verwaltung führte er wie früher al-lein mit den Ordens-Capiteln. Diese Einrichtung legte dennächsten Grund zu der Errichtung des großen Landraths' unterPaul von Rußdorf. Der Land-Adel wurde nun mehr als frü-her mit den inner» und aussern Verhältnissen, den Parteiun-gen, der Stärke und Schwäche des Ordens und den allge-meinen Landes - Angelegenheiten bekannt und in den Staats-Geschäften gebraucht. Auf demselben Landtage wurde die Lehre