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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Buch II. Siebentes Hauptsiück.

mit sehr beschränkter Macht und desto mehr Abhängigkeit vomKurfürsten, dämpfte einen Aufstand der Bürger und crbauctc,um beide Städte besser im Zaume halten zu können, trotz al-les Widerstandes den die Bürger leisteten, zwischen beidenStädten an der Spree seine neue Burg. Diese versah er mitstehender Besatzung von Burg-Lchnleutcn, wie das gewöhnlichwar, und strafte die widerspenstigen Städte mit Entziehungmehrerer Privilegien. Ein Thcil dieser Burg steht noch, un-scheinbar, verdunkelt durch das große königliche Schloß, wiedie Markgrafen von Brandenburg durch die Könige Prcussens.

Seinem Bruder Friedrich dem Jüngeren trat der Kurfürstzwar, als dieser mündig geworden war, die Altmark und Prieg-

1447 nitz ab, doch behielt er sich durch Vertrag die Landeshoheitvor, weil diese, gemäß der goldenen Bulle, unzertrennlich mitder Kurmark verbunden war.

Gern hätte er auch die zur Uckermark gehörigen StädtePascwalk und Torgelow, welche die Herzoge von Pommern-Wolgast seit der böhmischen Zeit als Pfand besaßen, wiederan sich gebracht; doch nach mehrjähriger Fehde (seit 1445) mussteer cs aufgeben und sich mit der Zusage begnügen, daß diese

1448 Orte nach dem Aussterben der Herzoge von Pommern-Stettin,welches bald zu erwarten war, unentgeltlich an Brandenburgzurückfallen sollten.

Mit dem Erzbischöfe von Magdeburg vertrug er und seineBrüder die uralten Streitigkeiten, welche durch des Markgra-

1449 fcn Otto II. Lehn-Auftrag der Altmark und eines Theils derMittelmark an das Erzstist entstanden waren. Der Erzbischofentsagte allen Ansprüchen an die Markgrafen, und diese ver-zichteten auf die Städte und Schlösser Wolmirstädt, Möckern,Sandow, Wulfsburg, Rogätz und andere Ortschaften. DieGrafschaft Wernigerode wurde wieder ein brandenburgisches Lehn.

Während dieser so wichtigen als nützlichen Beschäftigun-gen im Lande und in dessen Nachbarschaft bereiteten Ereig-nisse in der Ferne Gelegenheiten zu mehr als einer willkom-menen Vergrößerung vor. Hierauf konnte der Kurfürst nachBeendigung jener so wichtigen Angelegenheiten, mit seinenNachbarn theils in Frieden theils verbündet, um so ungestör-ter seine Aufmerksamkeit richten.