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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
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167
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Die Hohenzollcrn in d. Mark Brandenburg. 167

Mark in solche Armuth gebracht, daß sie Niemand gern hathaben wollen. Der König Wenzel gab seine Einwilligungzu dieser Verpfandung. Hierauf erließ der König Sigismund 11 . Jul.offene Briefe an die Einwohner der Marken und gebot ihnendem Burggrafen Friedrich von Nürnberg als oberstem Haupt-mann und Verweser gehorsam zu seinch.

Erst im folgenden Jahre begab sich Friedrich in hie Mark, Juniusversammelte die Stande in der Neustadt Brandenburg, legteseine Vollmacht vor und verlangte die Huldigung. Die Städteleisteten ihm diese zu seinem Gelde, das heisst, bei ihm zubleiben und ihm zu gehorsamen, bis er bezahlt sein würde,und er bestätigte, wie gewöhnlich, ihre Privilegien.

Viele, vorzüglich vom Adel des Havellandes, der gc-sammte Adel der Altmark und der Priegnitz, welche zum gro-ßen Lheile Schlösser des Landesfürsten in Verpfändung hat-ten, weigerten die Huldigung, indem sie sich auf die ewigeEinverleibung der Mark mit Böhmen vom Jahre 1374 be-riefen und erklärten, der König habe sie nicht mündlich anFriedrich gewiesen. Sigmund verwies ihnen das streng und 12. Aug.u.befahl zu gehorsamen. Viele wurden durch die geschickte Uber-redung des Abts Heinrich Stich von Lehnin für Friedrich ge-wonnen, Andere, wie die von Ärnim, liessen die ihnen ver-pfändeten Ortschaften ablösen, Viele blieben hartnäckig. Ander Spitze der Unruhigen standen die mächtigen Johann undDietrich von Quitzow, Gans Edler von Putlitz, dem nochim September 1411 der König die Hauptmannschast überdie Altmark bestätigt hatte, Wichard von Rochow, Achim vonBredow, dann die von der Schulenburg, von Jagow, Barde-leben, Knescbek, Bismark, Holzendors, Maltitz und Andere.Vergeblich war der besonnene und kluge Friedrich sehr nach-sichtig und suchte durch freundliches Betragen den Adel zugewinnen, ehrte besonders die Quitzows hoch und lud sie öf-ters an seine Tafel. Sie huldigten ihm dennoch nicht, ja siewaren so übermüthig, daß sie sagten:und wenn es ein gan-zes Jahr hindurch Burggrafen regnete, so wollten sie diesedoch in der Mark nicht aufkommen lassen." Spottwcisc

1) Urkunde im Besitze des Verfassers.