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Buch 1!. Erstes Hauptstück.
Kaum erscholl zu dm Nachbarm Brandenburgs die Nach-richt vom Tode des Markgrafen Waldemar (Ende Augusts
1319 oder Anfang Septembers 1319), als sie nicht anders wie Raub-thicre über das verwaiste Land, eine Allen willkommene Beute,hersiclen, als wäre kein rechtmäßiger Erbe in Heinrich demJüngern vorhanden. Lehnsträger und Lehnsherren betrachtetenAlles was den Markgrafen von Brandenburg zustand als er-öffnet und erledigt. Herzog Heinrich von Schlesien - Jaucrtrat seine Ansprüche auf das Land Lebus und die Stadt Frank-furt dem Könige Johann von Böhmen ab, der dafür die Ober-Lausitz mit ihm theiltc; die Herzoge von Glogau nahmen Sa-gau, Krossen, Meseritz, Schwiebus und Züllichau; WaldemarsWittwe, Agnes, ließ sich von den mittclmärkischen Städtenhuldigen und brachte ihrem neuen Gcmahle, dem Herzoge Ottodem Milden von Braunschweig, die Altmark, Landsberg unddie Pfalz Sachsen als ihr Witthum zu; Herzog Heinrich derLöwe von Meklenburg nahm die ihm benachbarten Striche ander Elbe in der Pricgnitz, dann auch die Uckermark ein, wor-über er in Fehde mit dem Herzoge Otto von Stettin gerietst,der ihn hcrausschlug; Herzog Wratislav V. von Pommern-Wolgast bemächtigte sich mit dem Könige Wladislaus von Po-len alles dessen, was den Markgrafen in Hinter-Pommern ge-hörte, sowie eines Thcils der Neumark, und wurde hier vonden Städten und der Ritterschaft als Vormund des Markgra-fen Heinrich angenommen; allein Herzog Rudolf von Sach-sen suchte als nächster Agnat sich selbst der Vormundschaft überdiesen unmündigen Fürsten zu bemächtigen und gerietst dar-über in Krieg mit dem Erzbischöfe Burchard von Magdeburg,der sie als Lehnsherr eines großen Theils der Mark in An-
r8. Juni spruch nahm. Kaiser Ludwig gab zwar dem Markgrafen Hein-
1320 rich das Recht der Volljährigkeit, dieser starb aber bereits nachSeptbr. wenigen Monaten, und nun wurde die Verwirrung noch voll-
1320 ständiger. Herzog Rudolf von Sachsen reiste umher im Landeund suchte sich als nächster Agnat des ausgestorbenen Stam-mes der ganzen Erbschaft zu bemächtigen; eben darauf stütz-ten die Fürsten von Anhalt mit größerm Rechte ihre Ansprücheals Nachkommen des ältesten Sohnes Herzog Bernhards vonSachsen, während Rudolf von dem jüngern abstammte. In