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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Übersicht der inneren Verhältnisse.

der Hochmeister stand. Ehe dieser seinen Sitz in Prcusscnselbst nahm, war hier der gestimmten Verwaltung der vomHochmeister und dem Capitel ernannte Landmcister als Statt-halter des Fürsten vorgesctzt. Obgleich in allen Angelegen-heiten von einiger Wichtigkeit an den Rath und die Beistim-mung der vornehmsten Ordcnsbeamtetcn gewiesen, war ihmdoch bei der Entfernung des Hochmeisters natürlich Vielesanhcimgcstcllt zu verfügen, zu bestätigen und zu entscheiden,was zur Regierung nöthig war. Er leitete Verhandlungenmit benachbarten Fürsten, schloß mit ihnen Bündnisse undVertrage, genehmigte Willküren der Städte, hatte die Ober-aufsicht über das Münzwesen, verwaltete die hohe Gerichts-barkeit, entschied Lchnssachen und Alles was Grund undBoden anging nach bestehenden Gesetzen und Formen, übtedas Patronatsrccht über die Pfarreien des Ordensgcbiets,entwarf allgemeine Landesgcsctzc und Verordnungen, diejedoch der Bestätigung des Hochmeisters und Ordenscapitelsbedurften, und stand allen allgemeinen Landesangclcgcnheitcnvor, selbst denen, die vereinzelt besonderen Ordcnsbeamtetcnübergeben waren. In einem jährlich gehaltenen Ordenscapi-tel berieth er die wichtigsten Angelegenheiten des Landes, unddurfte nichts Bedeutendes ohne Rath und Zustimmung we-nigstens der vornehmsten Ordcnsbeamtetcn thun. Dem Hoch-meister und dem obersten Eapitel war er für Alles was erthat verantwortlich, überschickte jährliche Berichte vom Zustandedes Landes und vollführte die ihm aufgetragcnen Befehle.

Unter dem Landmcister standen die vornehmsten Ordens-bcamteten, zunächst der Marschall, welchem die Rüstung undBewaffnung der Ritter und des Heers wie dessen Führungnächst dem Landmeister oblag, dann die Komthure.

Das ganze Land war, seitdem der Orden sich völlig fest-gesetzt hatte, in Kreise getheilt, die zu einer Ordensburg ge-hörten, in welcher sich ein Convent von zwölf bis vier undzwanzig Rittcrbrüdern befand. Diesen wie der gestimmteninnern Landesvcrwaltung des zur Burg gehörigen Districtsstanden die Komthure vor, sorgten für Rüstung der Bewoh-ner desselben und führten sie beim allgemeinen Aufgebotezum Heere. Sie wurden im Eapitel des Landmcisters ge-

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